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Das TKG reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation, es löste im Jahr 1996 das Fernmeldeanlagengesetz ab. Das Telekommunikationsgesetz beinhaltet zum Beispiel Paragraphen zur Marktregulierung, Kundenschutz, Recht auf Versorgung mit Telekommunikation und Bußgeldern. Das Gesetz umfasst aktuell 230 Paragraphen. Seit der Einführung gab es immer wieder größere Änderungen beim Gesetz. In diesem Fall spricht man von einer TKG-Novelle (Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen). Größere Änderungen gab es in den Jahren 2012 und 2021.
TKG-Novelle 2012 schaffte Anreize für Investitionen
Das TKG reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation, es löste im Jahr 1996 das Fernmeldeanlagengesetz ab. Das Telekommunikationsgesetz beinhaltet zum Beispiel Paragraphen zur Marktregulierung, Kundenschutz, Recht auf Versorgung mit Telekommunikation und Bußgeldern. Das Gesetz umfasst aktuell 230 Paragraphen. Seit der Einführung gab es immer wieder größere Änderungen beim Gesetz. In diesem Fall spricht man von einer TKG-Novelle (Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen). Größere Änderungen gab es in den Jahren 2012 und 2021.
Bei der Breitbandversorgung sollte der Ausbau mit Glasfaser erleichtert werden. Der Verlegung von Glasfaserleitungen wurde in geringerer Tiefe (Microtrenching) erlaubt, was den Ausbau schneller und kostengünstiger machen sollte. Ebenso durften Unternehmen die Infrastruktur des Bundes mitbenutzen. Die Breitbandstrategie des Bundes sah vor, dass bis zum Jahr 2014 mindestens 75 % der Haushalte in Deutschland mit bis zu 50 Mbit/s versorgt sind. Bis spätestens 2018 sollte es hier eine flächendeckende Versorgung geben. Diese Ziele konnten nicht erreicht werden.
Was tat sich 2012 bei den Verbraucherrechten? Die TKG-Novelle untersagte kostenpflichtige Warteschleifen bei Sonderrufnummern und verpflichtete Anbieter von Call-by-Call, die Preise vor Gesprächsbeginn anzusagen. Ebenso durfte bei einem Anbieterwechsel die Versorgungsunterbrechung (etwa bei einem DSL-Anschluss) maximal einen Tag dauern. Mobilfunkkunden konnten dank der Gesetzesnovelle ihre Rufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit beim alten Mobilfunkanbieter zu einem neuen Anbieter übertragen, dies war eine der wenigen Änderungen im Mobilfunk.
TKG-Novelle 2021 stärkte die Verbraucherrechte
Am 01. Dezember 2021 trat eine weitere TKG-Novelle mit einer Vielzahl von Anpassungen im Sinne der Verbraucher in Kraft, die sich aktuell auf die Mobilfunk-Verträge stark auswirken. So müssen TK-Anbieter Kunden nach dem Abschluss eines Tarifs schriftlich über die Inhalte des Vertrages informieren, dieses Vorgehen ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Mobilfunkvertrag am Telefon abgeschlossen wurde. Weiterhin sollen die Anbieter die Kunden jedes Jahr über den optimalen Tarifen informieren, so kann ein Wechsel aus unattraktiven Alttarifen in einen neuen Tarif ermöglicht werden.
Bei den Vertragslaufzeiten brachte die TKG-Novelle folgende Änderung. Verpasst es der Verbraucher, einen Vertrag nach einer der Laufzeit von 24 Monaten zu kündigen, verlängert sich dieser nicht automatisch um 12 Monate. Nach zwei Jahren ist eine Kündigung innerhalb eines Monats möglich. So soll vermieden werden, dass sich Kunden aus Unachtsamkeit längerfristig binden. Ändert dazu ein Anbieter die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Verbrauchers, ist eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich.
Auch die anderen Änderungen bei der TKG-Novelle bezogen sich auf die Rechte der Verbraucher. So stehen Kunden Entschädigungen bei einem verspäteten Anbieterwechsel und einer verzögerten Rufnummern-Mitnahme zu. TK-Anbieter wurden verpflichtet Drittanbieter auf der Rechnung anzuführen, dazu darf ein Anschluss erst gesperrt werden, wenn ein Zahlungsverzug von 100 Euro vorliegt.
Die TKG-Novellen 2012 und 2021 im Vergleich
Vergleicht man die beiden größeren Änderungen beim TKG, zeigen sich beim Schwerpunkt der Gesetzesänderungen deutliche Unterschiede. Im Jahr 2012 lag der Fokus klar auf dem Netzausbau, es wurden vor allem Investitionsanreize geschaffen und es erfolgte ein Bürokratieabbau. Bei den Verbraucherrechten standen typische Probleme wie kostenpflichte Rufnummern oder Call-by-Call-Anbieter des Jahres 2012 im Fokus, die heute kaum noch Bedeutung haben.
Ende 2021 brachte die TKG-Novelle massive Änderungen im Sinne der Kunden, die nicht überall auf Begeisterung bei den TK-Anbietern stießen. So war es im Sinne der Netzbetreiber und Discounter, wenn Kunden die Kündigung nach 24 Monaten (häufig aus Bequemlichkeit) verpassten und sich noch einmal 12 Monate an den Anbieter banden. Bei einzelnen Änderungen der TKG-Novelle stellt sich die Frage, wie wirksam sie sind. So ist es eigentlich nicht die Aufgabe der Mobilfunk-Anbieter, den Kunden einen optimalen Tarif vorzulegen, hier sollten die Verbraucher die Angebote auf dem Markt vergleichen.