Vodafone reagiert auf LG Düsseldorf: RED M erlaubt nun auch Peer-to-Peer (P2P)
Der Netzbetreiber Vodafone darf nicht mit „grenzenlosem Surfen“ im seinem Tarif RED M werben, solange er seinen Kunden keine Peer-to-Peer-Dienste erlaubt. Dies entschied am 19.07.2013 das LG Düsseldorf und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht. Die Werbung des Netzbetreibers für den Tarif „Vodafone RED M“ stelle laut Gericht eine Irreführung der Kunden dar. In diesem Tarif seinen Peer-to-Peer-Verbindungen ohne Aufpreis ausgeschlossen. So könnten Verbraucher hier zum Beispiel kein Skype oder den Facebook-Chat nutzen.
Vodafone bot an, diese Funktionen für 9,95 Euro monatlich im Tarif RED M freizuschalten. Dieser Hinweis fand sich jedoch nur im Kleingedruckten und stand laut LG Düsseldorf der Werbung „grenzenloses Surfen“ entgegen. Vodafone hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. Nun erlaubt man den Kunden auch im Tarif RED M Peer-to-Peer-Dienste und bewirbt den Tarif mit „Ideal zum unbegrenzten Telefonieren und Surfen“. Man behalte sich jedoch einen Einspruch gegen das Urteil vor, da der Begriff „Surfen“ nicht genau definiert sei.
Alle Netzbetreiber beschränken die Internetnutzung
Neben Vodafone schränken auch T-Mobile, o2 und E-Plus ihre Dienste beim mobilen Surfen ein, wie kürzlich eine Umfrage des vzbv ergab. So ist zum Beispiel häufig keine Nutzung von Skype (VoIP) möglich. Gerd Billen (vzbv-Vorstand) hat dieses Vorgehen der Netzbetreiber kritisiert. Er sieht darin eine Verletzung des Netzneutralität und spricht von einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Internet. Billen fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.