Vodafone Pass: EuGH bemängelt Tethering-Verbot

Der Europäische Gerichtshof hat Vodafone Pass bemängelt und gab der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) statt. Der Netzbetreiber darf bei seinem Zero Rating Angebot die Nutzung über einen Hotspot (Tethering) nicht verbieten. Das Urteilsverfahren ist abgeschlossen, ein Widerspruch ist nicht möglich.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermeldet einen Erfolg bei ihrer Klage gegen Vodafone Pass, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Der EuGH gab den Verbraucherschützern bereits im September 2021 Recht. Der Netzbetreiber hat nun den Unterlassungsanspruch des vzbv anerkannt, diesem Schritt ging ein Anerkenntnisurteil des OLG Düsseldorf vom 10.01.2022 vor. Konkret ging um das Verbot einer Nutzung eines Hotspots (Tethering) bei Vodafone Pass.

Vodafone Pass
Nutzer können nun über Vodafone Pass Tethering nutzen (Bildquelle: © tashatuvango – stock.adobe.com)   

Die Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dem Tethering-Verbot einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit nach Art. 3 Abs. 1 TSM-VO. Der Nutzer muss bei der Wahl seiner Endgeräte frei sein, diese Auffassung vertrat auch der Europäische Gerichtshof. Trotz der Unterlassungserklärung heißt es auf der Internetseite des Netzbetreibers noch immer: „Du kannst den Voda­fone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen.“ Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Düsseldorfer Konzern den Text in Kürze anpasst. Nutzer können aktuell ohne Bedenken beim Zero Rating Angebot Ihr Smartphone als Hotspot nutzen.

Streit um Vodafone Pass und StreamOn dauert bereits Jahre an

Bereits seit Jahren dauert der Streit um das Angebot von Vodafone und StreamOn der Deutschen Telekom an. Immer wieder klagten Verbraucherschützer mit Erfolg gegen die Zero Rating Angebote der deutschen Netzbetreiber. Ein umfassendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof im September 2021. Der Telekom wurde die künstliche Reduzierung bei Übertragungsrate von Videos (StreamOn) bemängelt. Bei Vodafone Pass wurde das Verbot von Tethering (nun rechtskräftig) bemängelt. Dazu darf der Netzbetreiber kein Datenvolumen innerhalb der EU anrechnen bzw. muss hier auf eine Fair-Use-Regelung setzen.

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Trotz mehrere Urteile gegen die Zero Rating Angebote, die Netzbetreiber passen die Dienste an und halten daran fest. Bei den Kunden sind StreamOn und Vodafone Pass beliebt, auch wenn Verbraucherschützer immer von einer Aushöhlung der Netzneutralität warnen.

(Bildquelle Beitragsbild: © NATHAPHAT – stock.adobe.com)   

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