Vodafone Pass muss auch im EU-Ausland nutzbar sein
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Mitte 2018 gegen Vodafone Pass geklagt. Das Landgericht Düsseldorf gab den Verbraucherschützern in zwei von drei Punkten Recht. Das Zero Rating Angebot muss auch im EU Ausland nutzbar sein und Vodafone muss klar auf Einschränkungen hinweisen. Tethering ist weiter nicht erlaubt.
Vodafone Pass muss auch im EU-Ausland nutzbar sein. Das Landgericht Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei einer Klage gegen den Netzbetreiber Recht. Das Urteil lässt sich hier im Detail nachlesen. Die Verbrauchschützer hatten Mitte 2018 gegen das Zero Rating Angebot geklagt. Vodafone Pass lässt sich aktuell nur in Deutschland nutzen. Mit dem Video Pass können Kunden zum Beispiel Netflix schauen, ohne das Inklusivvolumen zu verbrauchen. Eine Beschränkung des Angebots auf Deutschland verstoße gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung.
Weiterhin darf der Netzbetreiber Vodafone Pass nicht irreführend bewerben. Die Werbung für das Produkt informiert nur unzureichend über Nutzungseinschränkungen. So wir nicht eindeutig klar, dass zum Beispiel Werbung und das Öffnen von Links Daten verbraucht. Vodafone hatte auf diese Einschränkungen nur in einer Fußnote der Preisliste hingewiesen. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf sei ein solcher Hinweis nicht ausreichend. In einem Punkt wurde die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurückgewiesen. Eine Nutzung von Vodafone Pass über Tethering bleibt weiter ausgeschlossen.
Vergleichen Sie hier die LTE- und 5G-Verfügbarkeit jeder beliebigen Adresse in ganz Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Der Netzbetreiber dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen und dann entscheidet die nächst höhere Instanz. Für die Kunden dürfte sich bei Vodafone Pass erst einmal nichts ändern.
Urteil gegen Vodafone Pass für StreamOn richtungsweisend?
Das Urteil gegen Vodafone dürfte auch für StreamOn der Telekom richtungsweisend sein. Erneut hat ein Gericht klargestellt, dass die Nutzung von Zero Rating Diensten nicht auf Deutschland beschränkt werden darf und eine EU-weit möglich sein muss. StreamOn liegt aktuell beim Oberverwaltungsgericht Münster, ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten erfolgen. Das Urteil ist dann endgültig, ein weiter Widerspruch ist weder von Deutscher Telekom noch von Bundesnetzagentur möglich.
Das OVG könnte die Position der Bundesnetzagentur bestätigen, Experten halten ein solches Urteil zumindest für wahrscheinlich. In diesem Fall müsste die Telekom eine Nutzung von StreamOn innerhalb der EU erlauben. Ebenso dürfte der Netzbetreiber die Qualität von Videos nicht künstlich reduzieren.
(Bildquelle Beitragsbild: Vodafone)