Vodafone und o2 klagen gegen 5G-Auflagen

Vodafone und o2 klagen gegen die 5G-Auflagen. Nach der Ansicht der Netzbetreiber herrschen bei den Versorgungsauflagen rechtliche Unklarheiten und es gäbe keine Investitionssicherheit. Vodafone und o2 bemängeln die Verpflichtung zur Abdeckung in der Fläche und die freiwillige Zusammenarbeit beim lokalen Roaming.

Kurz vor Weihnachten hat Telefónica Deutschland gegen die 5G-Auflagen vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Nach eingehender Prüfung hat sich auch Vodafone zu diesem Schritt entschieden. Der Düsseldorfer Netzbetreiber wollte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht näher zur Klage äußern. Ein o2-Sprecher sagte dem Handelsblatt: „Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse.“ (Quelle: Handelsblatt)

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Vor Weihnachten klagte o2 gegen die 5G-Auflagen (Bildquelle: Telefónica Deutschland)

Ohne die Details zu kennen: Die Netzbetreiber dürften vor allem die Auflagen für eine flächendeckende Netzabdeckung bemängeln. Die 5G-Frequenzen, die Anfang 2019 versteigert werden, sind für eine Abdeckung in der Fläche nicht geeignet. Trotzdem verlangt die Bundesnetzagentur eine Versorgung von 98 Prozent aller Haushalte (bis zu 100 Mbit/s) bis Ende 2024 in jedem Bundesland.

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Weiterhin gibt es keine klaren Regeln für ein lokales Roaming auf freiwilliger Basis. Die Bundesnetzagentur fordert die Netzbetreiber dazu auf, bei 5G in ländlichen Regionen freiwillig miteinander zu kooperieren. Die Regulierungsbehörde ist bereit bei Verhandlungen zwischen Telekom, Vodafone und o2 als Schiedsrichter aufzutreten. Klare Vorgaben für lokales Roaming gibt es ausdrücklich nicht.

5G-Auktion in Gefahr?

Die Auktion für die Frequenzen des 4G-Nachfolgers soll im ersten Quartal 2019 stattfinden. Durch die Klage von Telefónica Deutschland und Vodafone könnte es zu einer Verzögerung bei der Versteigerung kommen. Die 5G-Frequenzen sollten bereits im Jahr 2018 versteigert werden. Doch ein anhaltender Streit zwischen Bundesnetzagentur und Verkehrsministerium über die Versorgungsverpflichtungen beim 4G-Nachfolger machte eine Auktion 2018 unmöglich.

In den letzten Monaten wurde intensiv über die 5G-Auflagen diskutiert. Die Bundesnetzagentur ist bei der Entscheidung über die Versorgungsauflagen unabhängig. Die Politik versuchte trotzdem mehrfach mit verschiedenen Forderungen auf die Regulierungsbehörde Einfluss zu nehmen. Die Bundesnetzagentur hatte in diesem Zusammenhang vor eine Klage der Netzbetreiber gewarnt, da diese eine Einflussnahme der Politik bemängeln könnten.   

(Bildquelle: © Mikko Lemola – stock.adobe.com)

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