Verwaltungsgericht Köln: StreamOn der Telekom ist rechtswidrig

StreamOn der Deutschen Telekom ist laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtwidrig. Das Gericht bestätigte die Position der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber darf bei Videostreaming die Übertragungsrate nicht reduzieren. Das Zero Rating Angebot muss weiterhin innerhalb der EU nutzbar sein.

Lange haben wir auf das Urteil zu StreamOn gewartet. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden. Das Zero Rating Angebot der Telekom ist in zwei Punkten rechtwidrig. Das Gericht bestätigt voll und ganz die Position der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber darf beim Videostreaming die Übertragungsrate nicht künstlich reduzieren. In der knappen Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Köln heißt es: „Zur Begründung führte das Gericht aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, […], den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln. Hiergegen werde durch die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste verstoßen.“ (Quelle: Pressemitteilung)

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Droht StreamOn das Aus? (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Weiterhin muss StreamOn auch innerhalb der EU nutzbar sein: „Schließlich stehe die derzeitige Ausgestaltung auch nicht im Einklang mit europäischen Roaming-Regelungen. […]. Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht.“ (Quelle: Pressemitteilung) Das Gericht lehnt damit den Eilantrag des Netzbetreibers von Januar 2018 gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (Dezember 2017) ab.

Telekom kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen

Die Deutsche Telekom kann nun noch beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Wie Golem.de berichtet, hat eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Die Bundesnetzagentur könnte auf die Umsetzung der Auflagen zu StreamOn bestehen. Die Regulierungsbehörde hat das Urteil aus Köln begrüßt, man prüfe nun das weitere Vorgehen beim Zero Rating Angebot.

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Die Deutsche Telekom hat sich noch nicht zum Urteil des Verwaltungsgerichts geäußert. In der Vergangenheit hatte der Netzbetreiber damit gedroht, StreamOn kostenpflichtig zu machen oder gar einzustellen, sollte das Gericht negativ entscheiden. Besonders eine Nutzung des Zero Rating Diensts innerhalb der EU sieht man kritisch. Auf den Netzbetreiber würden so unkalkulierbare Kosten zukommen. In Bonn wird man das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erst einmal genau prüfen. Die Telekom dürfte schon bald Stellung zur Entscheidung beziehen. Als wahrscheinlich gilt eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Für die Kunden dürfte sich bei StreamOn erst einmal nichts ändern.

(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)

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