Verstößt die LTE-Drosselung der Netzbetreiber gegen geltendes Recht?
Im November 2012 meldete die Bundesnetzagentur die Schließung der Weißen Flecken mit LTE auf dem Land. Die deutschen Netzbetreiber hatten ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. In den ehemals unterversorgten Regionen stehen nun Breitbandverbindungen zur Verfügung. Gut ein Jahr später zieht auch der Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013 der Bundesnetzagentur positive Bilanz. Dort heißt es euphorisch, dass 99,8 Prozent der deutschen Haushalte mit mindestens 1 Mbit/s surfen könnten. Über eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s können sich 98 Prozent der Haushalte freuen. Gerade LTE hätte einen großen Beitrag zur Schließung der Weißen Flecken geleistet. Doch diese Statistiken der Bundesnetzagentur sind trügerisch, denn vielen Haushalten stehen zeitweise nicht einmal 1 Mbit/s zur Verfügung. Grund dafür ist die Gestaltung der LTE-Tarife als DSL-Ersatz, die streng genommen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
Die Bundesnetzagentur hatte den Netzbetreibern klare Vorgaben zum LTE-Ausbau gemacht. Die Anbieter sollten zuerst 90 Prozent der Weißen Flecken in jedem Bundesland mit Breitbandanschlüssen via Funk schließen. Danach dürften die deutschen Anbieter die weitreichenden und damit attraktiven 800-MHz-Frequenzen (Digitalen Dividende) in den lukrativen Städten nutzen. Unter Breitband versteht die Bundesnetzagentur mindestens 1 Mbit/s.
Free Falling: LTE-Drosselung von bis zu 50 Mbit/s auf 384 kbit/s
Nun bieten die LTE-Frequenzen der Digitalen Dividende bis zu 50 Mbit/s, was weit über der Breitband-Definition der Bundesnetzagentur liegt. Doch wie der Zusatz „bis zu“ schon sagt: Mit 50 Mbit/s surft kein Haushalt auf dem Land. Und dann gibt es noch die ungeliebte LTE-Drosselung, welche besonders Mehrpersonenhaushalte Monat für Monat trifft. Mit einem Schlag fällt man von bis zu 50 Mbit/s auf bis zu 384 kbit/s. Wohl gemerkt: bis zu. Eine solche Fallhöhe kennt nicht einmal das klassische Drama.
Doch 384 kbit/s ist eben kein Breitband. Dabei heißt es in den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur ausdrücklich: „In allen Bundesländern sind stufenweise die benannten Städte und Gemeinden [der Ausbauliste] mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.“ (Quelle: Bundesnetzagentur). Nach der Erfüllung dieser Verpflichtungen in November betonte Jochen Homann, Präsident der Regulierungsbehörde: „In den versorgten Gebieten stehen jetzt funkgestützte Breitbandzugänge zur Verfügung.“ (Quelle: Bundesnetzagentur)
Hier zeigt sich deutlich, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s höchst problematisch ist, da hier nicht die gesetzlichen Vorgaben zur Breitbandversorgung auf dem Land erfüllt sind.
Fazit 4G.de
In den Verpflichtungen der Bundesnetzagentur spiegelt sich letztendlich der politische Wille der Bundesregierung wider: LTE sollte als DSL-Ersatz den Menschen auf dem Land endlich das lang ersehnte schnelle Internet bringen. „Breitband für alle“ könnte man es auch auf ein Schlagwort bringen. Doch echtes Breitband steht eben 30 Tage zur Verfügung und ist auch nicht an ein bestimmtes Datenvolumen gebunden. Alles andere ist kein DSL-Ersatz, sondern eine echte Mogelpackung. Dabei geht es gar nicht um eine grundsätzliche Ablehnung jeder Drosselung. Doch wenn gedrosselt wird, sollte den LTE-Router noch Breitband und so mindestens 1 Mbit/s erreichen. Ob übrigens mindestens 1 Mbit/s noch den Begriff Breitband verdient, ist noch einmal ein anderes Thema.
Ich schließe mich Baumgarten an: was ist mit den anderen Anbietern, allen voran Vodafone? Warum wird hier wieder mit zweierlei Maß gemessen? Dort wird auch gedrosselt und wer sich (wie wir) beschwert, bekommt das Angebot den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Wie lustig! Es gibt nämlich bei uns keine Alternative, nicht mal die Telekom!
Hallo Baumgarten, hallo CKrueg,
die Verbraucherzentrale Sachsen ist im Dezember ebenso gegen Vodafone vorgegangen. Auch dort hat man die LTE-Drosselung und besonders das Werbeversprechen „turboschnell auch ohne DSL“ bemängelt. Die Verbraucherschützer wollen am Montag (20.01) Stellung zu dieser Abmahnung beziehen. Vielleicht erwartet dann die Bestandskunden von Vodafone auch mehr Datenvolumen.
Schöne Grüße
Ihr 4G.de-Team
Warum wird nur gegen die Telekom wegen der Drosselung vorgegangen, Vodafone drosselt genauso?