Verkehrsministerium: Mobilfunk gehört nicht zur Grundversorgung

Mobilfunk gehört zur Grundversorgung. Es sei die Pflicht des Staates dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben. Mit diesen Worten sagte Verkehrsminister Scheuer den Funklöchern in Deutschland den Kampf an. Nun hat die Opposition nachgehakt und es zeigt sich: Diese Worte waren nur Rhetorik.

Anfang April gab Verkehrsminister Andreas Scheuer der Funk-Mediengruppe ein Interview. Der Minister sagte den Funklöchern den Kampf an und nannte die deutschlandweite Versorgung mit Mobilfunk für eine „Wirtschaftsnation untragbar.“ Besonders markant waren zwei Sätze im Interview: Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben. Das gehört zur Grundversorgung.“ (Quelle: BMVI) Nun wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, wie ernst es dem Verkehrsministerium mit der Grundversorgung ist und hakte in einer kleinen Anfrage nach. Auf die Frage, ob Mobilfunk als Universaldienstregime zur Grundversorgung gehöre, antwortet das Verkehrsministerium nur knapp: Nein. Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet.“ (Quelle: Kleine Anfrage, Drucksache 19/2136)

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Der Verkehrsminister hat Funklöchern den Kampf angesagt (Bildquelle: Andreas Scheuer)

Paragraf 78 des TKG regelt die Grundversorgung im Telekommunikationsbereich und Universaldienstleistungen. Dort heißt es: Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist.“ (Quelle: TKG 78 (1)) Zur Grundversorgung gehören zum Beispiel der Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder eine flächendeckende Bereitstellung von Münz- und Kartentelefonen.

Bundesregierung setzt auf Versorgungsverpflichtungen

Die Aussagen von Andreas Scheuer im Interview ließen darauf hoffen, dass man TKG §78 entsprechen ändern möchte und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zur Grundversorgung wird. Am Ende hatte sich der Minister wohl unglücklich ausgedrückt. Die Qualität im Mobilfunk möchte das Verkehrsministerium über Versorgungsauflagen verbessern. Dazu bereitet die Regierung einen Mobilfunkgipfel vor. Auf dem Gipfel möchte man gemeinsam mit Netzbetreibern und Bundesländern erörtern, wie die letzten Weißen Flecken im Mobilfunk geschlossen werden.

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Bis Ende 2019 müssen Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland eine LTE-Netzabdeckung von 98 Prozent (nach Bevölkerung) bieten. Ob o2 diese Auflage erfüllen kann, ist unklar. Die 4G-Netzabdeckung (nach Bevölkerung) von Telefónica Deutschland lag Ende 2017 erst bei 82 Prozent, wie der Jahresbericht der Bundesnetzagentur zeigt.  Die Versteigerung der 5G-Frequenzen im kommenden Jahr führt zu neuen Verpflichtungen für die Netzbetreiber.

Kosten und Umsetzung des Funklochmelders unklar

Andreas Scheuer hatte im Interview ebenso angekündigt, einen Funklochmelder zu planen. Bürger sollen Funklöcher ähnlich wie bei einem Staumelder melden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte wissen, wie es um Planung und Kosten des Funklochmelders steht.  Zu den Kosten hieß es: „Hierzu können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.“ (Quelle: Kleine Anfrage, Drucksache 19/2136) Die Bundesnetzagentur wurde beauftragt, eine entsprechende Mobilfunk-App zu entwickeln.

Auf eine wichtige Frage der Opposition: Wie schnell nach Meldung der Funklöcher ist ein Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten bzw. ein Schließen des bestehenden Funkloches geplant?“ Gab es folgende Antwort: „Informationen hierzu liegen derzeit nicht vor.“ (Quelle: Kleine Anfrage, Drucksache 19/2136) Solche Antworten machen keine große Hoffnung, dass Funklöcher schnell geschlossen werden und sich die Qualität im Mobilfunk verbessert.

(Bildquelle Beitragsbild: istockphoto.com, NexTser)

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