Verbrauchschützer fordern flächendeckendes 5G-Netz
Die Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die 5G-Auflagen der Bundesnetzagentur. Die Verbrauchschützer fordern strengere Verpflichtungen für die Netzbetreiber. So soll es ein flächendeckendes Mobilfunknetz geben. Ebenso müssen MVNO einen Zugang zum 4G-Nachfolger bekommen, nur so könne man Wettbewerb in Deutschland gewährleisten.
In einer Stellungnahme hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die 5G-Auflagen der Bundesnetzagentur kritisiert. Die Verbraucherschützer fordern in fünf Punkten Nachbesserung. Die Netzbetreiber sollen gemäß aktuellen Auflagen bis Ende 2022 insgesamt 98 Prozent der Bevölkerung mit bis zu 100 Mbit/s versorgen. Nach der Auffassung der Verbraucherzentrale brauchen wir Vorgaben für eine Netzabdeckung in der Fläche und nicht nach Bevölkerung. Die Verbrauchschützer fordern ein flächendeckendes 5G-Netz als Auflage.
In der Stellungnahme heißt es konkret: „Zuteilungsinhaber müssen verpflichtet werden bis Ende 2022 flächendeckend im Bundesgebiet mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung zu stellen.“ (Quelle: vzbv) Netzbetreiber sollen auf diese Weise auch Gebiete ausbauen, die nicht wirtschaftlich sind. Damit die Auflagen umgesetzt werden, fordern die Verbrauchschützer effektive Sanktionen bei Nichterfüllung.
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An der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) müssen MVNO und Diensteanbieter zwingend einen Zugang zum 5G-Netz erhalten, nur so ist Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt möglich. Bei der Frequenzvergabe Anfang 2019 sollen alle Teilnehmer die gleichen Chancen bei der 5G-Auktion haben, die Bundesagentur muss Spektrum für neue Marktteilnehmer reservieren. Die Verbraucherschützer sprechen sich für ein verpflichtendes National Roaming auf bestimmte Zeit aus. Auf diese Weise könnte ein vierter Netzbetreiber in Deutschland entstehen.
Wie realistisch sind die Forderungen der Verbraucherzentrale?
Doch wie realistisch sind eigentlich die Forderungen der Verbraucherschützer? Die Bitkom sprach sich im Mai 2018 gegen ein flächendeckendes 5G-Netz aus und hat vor solchen Forderungen gewarnt. Bitkom-Präsident Achim Berg äußerte sich wie folgt: „Absolut kontraproduktiv wäre eine flächendeckende Ausbauverpflichtung bei jenen Frequenzen, die demnächst versteigert werden sollen. Sie liegen im 3,6 Gigahertz-Band und haben keine großen Reichweiten. Damit lässt sich wirtschaftlich keine Flächendeckung herstellen. Im Durchschnitt müsste jeden Kilometer ein Sendemast aufgebaut, mit Glasfaser angeschlossen und mit Strom versorgt werden. Wir müssten einmal ganz Deutschland aufgraben, um die geforderte Flächendeckung herzustellen.“ (Quelle: Bitkom)
Ein flächendeckender 5G-Ausbau sei für die Netzbetreiber nicht bezahlbar, weiterhin muss man mit Widerstand der Bevölkerung gegen die Vielzahl an Sendemasten rechnen. Die Bundesnetzagentur hat in den letzten Monaten immer wieder National Roaming eine Absage erteilt. Eine solche Auflage würde zu sehr in die Rechte der Netzbetreiber eingreifen. Gegen National Roaming könnten Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland erfolgreich klagen.
(Bildquelle Beitragsbild: © iaremenko – stock.adobe.com)