Verbraucherzentrale klagt gegen Vodafone Pass
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Vodafone Pass. Die Verbraucherschützer bemängeln zwei Details. So lässt sich das Zero Rating Angebot nicht im Ausland nutzen, dies verstoße gegen EU-Recht. Der Netzbetreiber erlaubt bei den Datenpässen dazu kein Tethering.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstößt Vodafone Pass gegen geltendes EU-Recht. Die Verbrauchschützer haben angekündigt, vor dem Landgericht Düsseldorf zu klagen. Zwei Punkte werden vom Bundesverband bemängelt. So muss sich Vodafone Pass ohne Einschränkungen auch im EU-Ausland nutzen lassen. Der Netzbetreiber erlaubt die Nutzung des Zero Rating Angebots aktuell nur im Inland, damit verstoße man gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Mitte Juni hatte die Bundesnetzagentur bereits Details bei Vodafone Pass bemängelt. Die Behörde vertritt die gleiche Position wie die Verbraucherschützer. Der Düsseldorfer Netzbetreiber wurde aufgefordert, das Produkt anzupassen und eine Nutzung im EU-Ausland zu erlauben.

Die Verbraucherschützer bemängeln weiterhin, dass bei beim Zero Rating Angebot kein Tethering möglich sei. Vodafone Pass kann damit nur mit dem Gerät genutzt werden, in welchem sich die SIM-Karte befindet. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht dazu von einer irrführenden Werbung. Es gäbe bei den vier Datenpässen eine Menge „Kleingedrucktes“, der Nutzer wird bzw. wurde hier nicht transparent über viele Einschränkungen informiert. Diesen Mangel hat Vodafone bereits behoben.
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rief dazu die Bundesregierung zu einem klaren Handeln beim Thema Netzneutralität auf. Die Regierung soll aktiv gegen Vorstöße vorgehen.
Streit um Vodafone Pass und StreamOn dauert an
Der Streit um die Frage, ob Zero Rating Angebote wie Vodafone Pass oder StreamOn gegen die Netzneutralität verstoßen, dauert bereits über ein Jahr. Im Mai 2017 hat die Bundesnetzagentur mit der Prüfung von StreamOn begonnen. Im Oktober und Dezember hatte man das Zero Rating Angebot bemängelt und die Telekom zu Anpassungen aufgefordert. Die Behörde besteht auf Nutzung des Angebots im EU-Ausland, dazu darf der Netzbetreiber die Qualität bei Videos nicht drosseln. Die Telekom war nicht bereit StreamOn im Sinne der Bundesnetzagentur.
Nun entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Eine baldige Entscheidung des Gerichts wäre schon im Sinne der Kunden wünschenswert. Das Urteil zu StreamOn könnte dazu einen wichtigen Fingerzeig für Vodafone Pass (Auslandsnutzung) geben.
(Bildquelle Beitragsbild: Vodafone)