Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen LTE-Drosselung
Am Freitag brachte die Verbraucherzentrale Sachsen erfreuliche Nachrichten für alle Bestandskunden der Telekom: Bei Call & Surf Comfort via Funk können Nutzer bald kostenlos Datenvolumen (3 x 10 GB) nachbuchen. Langsam sickert dazu die Nachricht durch, dass die Verbraucherschützer bald eine Stellungnahme zur Abmahnung von Vodafone veröffentlichen würden. Doch der Düsseldorfer Netzbetreiber zeigte sich weniger kooperativ und weigerte sich eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nun gehen die Verbraucherschützer gerichtlich gegen Vodafone vor.

Laut Verbraucherschützer stellt Vodafone die LTE-Drosselung bei den Tarifen nicht deutlich dar (Quelle: Vodafone)
Die Verbraucherzentrale hatte vor allem die Bewerbung der LTE Zuhause-Tarife bemängelt. Hier würde Vodafone die LTE-Drosselung nicht ausreichend deutlich darstellen: „Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen verschleiert Vodafone in der Präsentation seiner LTE-Zuhause-Tarife diese Drosselung, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen dürfen.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen) Der Netzbetreiber hat bisher noch nicht auf die Presseerklärung der Verbraucherschützer reagiert.
Klage könnte Grundsatzurteil zur LTE-Drosselung bringen
Bei der Klage der Verbraucherschützer gegen Vodafone geht es jedoch um mehr. So erwarte man auch ein Grundsatzurteil zur LTE-Drosselung: „Dabei wird sie in dem einzuleitenden Gerichtsverfahren auch die Frage auf den Prüfstand stellen, inwieweit bei einer solchen Tarifgestaltung eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit auf nicht mal ein Zehntel der ursprünglich vereinbarten Geschwindigkeit zulässig ist.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)
Hier geht es also um die Grundsatzfrage, ob eine Drosselung von bis zu 50 Mbit/s auf bis zu 384 kbit/s überhaupt angemessen ist. Bereits in der Vergangenheit hatten Verbraucherschützer eine derart drastische LTE-Drosselung infrage gestellt. Immerhin ist dies eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um 99,2 Prozent. Dazu macht eine Übertragungsrate von bis zu 384 kbit/s eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Die Gefahr eines Grundsatzurteils zur LTE-Drosselung sah offenbar auch die Deutsche Telekom. Deshalb machte man größere Zugeständnisse und wollte eine Klage der Verbraucherzentrale vermeiden.