Verbraucherzentrale Sachsen: Telekom soll Surfverhalten der LTE-Bestandskunden überprüfen
Im Januar 2014 hat die Deutsche Telekom angekündigt, LTE-Bestandskunden mit dem Tarifen Call & Surf Comfort via Funk 30 GB mehr Datenvolumen zu gewähren, bevor die LTE-Drosselung einsetzt. Seit dem 01. März 2014 ist dieses zusätzliche Inklusivvolumen Bestandteil der entsprechenden 4G-Tarife. Das Mehrvolumen für Vertragsabschlüsse vor dem 05.12.2013 war eine Reaktion von T-Mobile auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen vom Dezember 2013. Man hatte die Bewerbung der 4G-Tarife Call & Surf Comfort via Funk als Flatrate bemängelt. Doch das Mehrvolumen war nicht die einzige Abmachung der Telekom mit den Verbraucherschützern. So vereinbarte man auch eine Überprüfung des Surfverhaltens der LTE-Bestandskunden. Hier soll konkret die Frage geklärt werden, ob zusätzliche 30 GB zum Surfen mit dem DSL-Ersatz ausreichen.
Nun möchte die Verbraucherzentrale Sachsen das Surfverhalten der Telekom-Kunden überprüfen und hat den Netzbetreiber zur Analyse aufgefordert. Bis jetzt gibt es laut Facebook-Seite der Verbraucherschützer noch keine Rückmeldung der Deutschen Telekom hierzu. Weiterhin muss man noch einen Sachverständigen bestimmen und beauftragen, welche beide Seiten akzeptieren. Aktuell ist unklar, in welchem Zeitraum die Überprüfung des Surfverhaltens stattfinden soll. Die Verbraucherschützer haben mit der Analyse bei den LTE-Tarifen sicherlich bewusst bis Mai gewartet. Nun sollten auch alle Telekom-Kunden über das Mehrvolumen informiert sein, wodurch man das Nutzerverhalten realistisch analysieren kann.
LTE-Drosselung: Vodafone-Kunden müssen sich noch bis 2015 gedulden
Während die Telekom-Kunden bald auf mehr Datenvolumen bei LTE hoffen können, müssen Vodafone-Nutzer sich weiter bis 2015 gedulden. Der erste Gerichtstermin im Verfahren gegen den Netzbetreiber ist der 14.01.2015 am Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Sachsen spricht auf ihrer Facebook-Seite davon, dass man äußerst unzufrieden mit dem späten Termin sei. Weiter heißt es in dem Kommentar: „Verfahren am Landgericht Düsseldorf dauern im Vergleich zu anderen Gerichten tatsächlich lang. Da der sogenannte örtliche Gerichtsstand, also die Frage, welches Gericht räumlich zuständig ist, gesetzlich vorgegeben ist, hat der Kläger, in diesem Falle also wir, keine Möglichkeit, die Klage an einem anderen Gericht zu erheben.“ (Quelle: Facebook) Dies klingt nach einem langen Gerichtsverfahren, welches erst im Januar 2015 mit der ersten Anhörung startet.