Verbraucherzentrale Sachsen geht erneut gegen Telekom vor: LTE-Drosselung auf 384 kbit/s unangemessen

Anfang Dezember hatte die Verbraucherzentrale Sachsen die Deutsche Telekom wegen der Drosselung bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ abgemahnt. Bemängelt wurde vor allem, dass T-Mobile diese Tarife trotzt LTE-Drosselung als Flatrate bewirbt. Die Telekom hat hier nachgebessert. Doch die Verbraucherschützer sehen noch nicht alle Forderungen erfüllt und gegen erneut gegen die Telekom vor.

Die Deutsche Telekom weist nun ausdrücklich auf die LTE-Drosselung hin (Quelle: Telekom)

Die Deutsche Telekom weist nun ausdrücklich auf die LTE-Drosselung hin (Quelle: Telekom)

In einer Presseerklärung begrüßt die Verbraucherzentrale Sachsen zuerst einmal, dass die Telekom nun die Drosselung der 4G-Tarife auf ihrer Internetseite deutlich darstelle. Auch den Begriff Flatrate hätte man gestrichen. Jedoch bemängeln die Verbraucherschützer weiterhin die Drosselung auf bis zu 384 kbit/s. Bereits in der Presseerklärung zur Abmahnung vom 04. Dezember hieß es zum Ausbremsen auf UMTS-Geschwindigkeit: „Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können [nach der Drosselung] damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)

Eine Drosselung auf 384 kbit/s sei deshalb nicht angemessen. Kunden könnten dadurch einen wesentlichen Vertragsbestandteil der LTE-Tarife („schnelles Internet“) nicht mehr nutzen. Hier müsse die Deutsche Telekom noch nachbessern. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt dem Netzbetreiber hierzu eine Frist bis zum 08. Januar 2014.

LTE als DSL-Ersatz ist mit Festnetz vergleichbar

Nach Ansicht der Verbraucherschützer müssen für LTE als DSL-Ersatz auch die gleichen Regelungen wie für Festnetz gelten. Dies gelte umso mehr, da die Telekom die LTE-Tarife „Call & Comfort via Funk“ ausdrücklich als DSL-Ersatz bewirbt. So heißt es in der heutigen Presseerklärung aus Sachsen: „Immerhin bewirbt die Telekom ihre via Funk-Angebote ausdrücklich als Kompensation für einen DSL-Anschluss.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen) So sei auch für LTE-Tarife des Netzbetreibers das Urteil des Landgerichts Köln (30.10.2013) zur Drosselung im Festnetz ausschlaggebend.

Laut dem Landgericht dürfe eine Drosselung bei Festnetztarifen nicht so drastisch ausfallen, dass „nach der Drosselung weniger als 10 Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit erreicht werden, […].“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen). Das Gericht hatte dieses Urteil mit dem ständig wachsenden Bedarf nach kontinuierlich schnellen Internet begründet.

Fazit 4G.de

Sollte sich die Verbraucherschützer mit ihrer Forderung durchsetzen, würde dies eine Revolution für LTE-Tarife als DSL-Ersatz bedeuten. Zwar wäre eine Drosselung bei 4G weiterhin möglich, jedoch könnte man auch nach Verbrauch des Inklusivvolumens mit einer guten Übertragungsrate weiter surfen. Ein 4G-Tarif mit einer Surfgeschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s würde nach der Drosselung noch immer bis zu 5 Mbit/s (10 Prozent) bieten. Dies entspricht in etwa einem DSL6000-Anschluss. Man darf gespannt sein, wie die Deutsche Telekom auf die Forderung der Verbraucherschützer bis zum 08. Januar 2014 reagiert.

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Showing 1 comments
  • Reuter K.-H.
    Antworten

    Die Reduzierung der LTE Geschwindigkeit auf 384 kbs ist angesichts der Bewerbung als „schnelle Internetalternative“ bei fehlendem DSL ein Hohn.
    Man versucht hier zusätzliche Datenmengen zu verkaufen.
    Langsam aber sicher sollte sich die Telekom doch bemühen konkurenzfähiger zu werden, sonst wird sie langsam aber sicher am Anbietermarkt den „Kürzeren“ ziehen.
    Es ist immer wieder zu erkennen, daß das „Staats-Betriebs-Denken“ immer noch vorhanden ist. (leider)

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