Verbraucherschützer fordern sofortige Anpassung von StreamOn

Die Deutsche Telekom muss StreamOn so schnell wie möglich anpassen, fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte die Bundesnetzagentur auf sofortige Änderungen beim Zero Rating Dienst bestehen.

Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Köln das Urteil zu StreamOn verkündigt. Das Zero Rating Angebot sei in zwei Punkten rechtswidrig. Die Deutsche Telekom darf beim Video-Streaming  die Übertragungsrate nicht künstlich reduzieren. Die Option des Netzbetreibers muss dazu ohne Einschränkungen innerhalb der EU nutzbar sein. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert nun eine baldige Anpassung von StreamOn, wie Golem.de berichtet. Die Bundesnetzagentur müsse auf sofortige Änderungen bestehen.

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StreamOn soll laut Verbraucherschützer sofort angepasst werden (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Die Forderungen der Verbraucherschützer haben folgenden Hintergrund. Im Dezember 2017 forderte die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom zu Anpassung bei StreamOn auf. Die Änderungen sollten bis zum 31. März 2018 erfolgen. Der Netzbetreiber klagte am 31. Januar 2018 per Eilverfahren gegen den Bescheid der Behörde vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Bundesnetzagentur setzte daraufhin den Bescheid aus und gab an, dass Urteil des Kölner Gerichts zu StreamOn abzuwarten.

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Die Telekom hat nun angekündigt vor dem Oberlandesgericht Münster zu klagen, doch diese Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Konkret heißt es: Die Bundesnetzagentur kann auf die Umsetzung des Bescheids vom Dezember 2017 bestehen. Kommt der Netzbetreiber dieser Forderung nicht nach, kann die Behörde mehrfach Bußgelder verhängen. Im Extremfall könnte die Behörde der Telekom mit der Einstellung des Betriebs drohen, doch soweit dürfte es nicht kommen. Die Bundesnetzagentur hat angegeben, das Urteil aus Köln zu analysieren und dann weitere Schritte zu prüfen.

Fair-Use-Regelung als Lösung bei StreamOn?

Bei der Diskussion um die Nutzung des Zero Rating Dienstes in der EU wird immer wieder übersehen, dass die Bundesnetzagentur auch eine Fair-Use-Reglung akzeptieren würde. Bei einer monatlichen Grundgebühr von 36,95 Euro (Magenta Mobil L) würden 12 GB für die Nutzung innerhalb der EU ausreichen. Der Preis errechnet sich wie folgt: 36,95 durch 6 Euro x 2 (Monatliche Grundgebühr durch Großhandelspreis für 1 GB x 2). So kommt man auf besagte 12 GB.

Die Deutsche Telekom war in der Vergangenheit auch nicht bereit, eine Fair-Use-Regelung zu akzeptieren. Der Netzbetreiber setzt dazu den Preis für StreamOn mit 0 Euro an, da es sich um eine kostenlose Option für den Kunden handelt. Auf der Basis von 0 Euro stehen den Kunden 0 GB zur Nutzung innerhalb der EU zur Verfügung. Über diese Argumentation lässt sich sicherlich streiten.

(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)

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