Urteil: o2 darf Nutzung von SIM-Karten im Router nicht verbieten

Kunden dürfen den Tarif o2 Free unlimited nicht in einem LTE-Router nutzen. Mit dieser Regelung verstößt Telefónica Deutschland gegen die Endgerätefreiheit, wie es in einem Urteil des Landgerichts München heißt. Das Gericht gab damit der Klage der Verbraucherzentrale recht, der Netzbetreiber geht in Berufung.

Wer einen o2 Free unlimited Tarif gebucht hat, darf die SIM-Karte nicht in einem LTE-Router nutzen, so heißt es in den AGBs von Telefónica Deutschland. Diese Regelung verstößt laut einem Urteil (Az. 12 O 6343/20) des Landgerichts München gegen das offene Internet und die Endgerätefreiheit. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer hatten gegen die Einschränkung beim 4G-Tarif o2 Free unlimited geklagt. Nach den Vorgaben von Telefónica Deutschland dürfen Kunden die SIM-Karte zum besagten Tarif nur in einem Smartphone oder Tablet verwenden.

o2
Verbraucher dürfen ihr Gerät zum Empfang frei wählen (Bildquelle: ©Drobot Dean – stock.adobe.com)

Das Landgericht München beruft sich bei seinem Urteil auf eine EU-Verordnung (VO 2015/2120) (TSM-VO) zum offenen Internet. Die Regelung aus dem Jahr 2015 ermöglicht es Verbrauchern, für den Internetzugang das Endgerät ihrer Wahl zu nutzen. Hierzu gehört auch die Nutzung des stationären LTE-Routers mit jeder beliebigen SIM-Karte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, o2 ist bereits in Berufung gegangen.

Verbraucherzentrale geht neben o2 auch gegen andere Anbieter vor

Die Verbraucherschützer sprechen in ihrer Pressemitteilung von einem Etappensieg. So ist Telefónica Deutschland in Berufung gegangen, ein Oberlandesgericht muss ein neues Urteil fällen. Dazu stehen weitere Entscheidungen aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat neben o2 auch gegen die Deutsche Telekom, Vodafone und Mobilcom-Debitel wegen ähnlicher Vertragsklauseln geklagt. Wenn hierzu Urteile folgen ist nicht klar.

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In der Vergangenheit ist die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) immer wieder gegen TK-Anbieter vorgegangen. Beispiele sind Klagen gegen StreamOn, Vodafone Pass oder die Datenautomatik. In vielen Fällen entschieden die Gerichte im Sinne der Verbrauchschützer. Die TK-Anbieter gingen daraufhin in Berufung, wodurch sich die endgültigen Urteile verzögerten.

Update

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und o2 dauert weiter an, wie uns die Verbraucherzentrale auf Anfrage mitteilte. Die Berufung in zweiter Instanz beim OLG München I hat Telefónica Deutschland verloren und das Gericht gab den Verbraucherschützern recht. Daraufhin ging der Netzbetreiber vor dem BGH in Revision. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest.

(Bildquelle Beitragsbild: © PATARAPONG SARABOON – stock.adobe.com)

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Showing 6 comments
  • Rico Uhlig
    Antworten

    Urteil: Handy-Tarife dürfen auch im Router genutzt werden
    Der Bundes­gerichtshof unter­sagt o2 eine Klausel, nach der Smart­phone-Tarife nicht in statio­nären Routern genutzt werden dürfen.

  • peter
    Antworten

    inzwischen sind wir in 2023 angekommen, ausser einigen fonanbietern anscheinend, die sich weiterhin nicht um die endgeraetefreiheit scheren.
    haben sie ein update zu den verfahren?
    danke und gruss
    peter

  • Navy
    Antworten

    Gibt es denn schon etwas neues ?

  • Olaf
    Antworten

    …und wie geht es weiter bzw. aus?

    Telefonica ging in Berufung und was passierte dann???
    Mittleweile sind wir im Jahre 2022 angekommen. Ist da keine Endgültige Entscheidung gefallen?

    • Marius Pieruschka
      Antworten

      Hallo Olaf,

      im Internet lassen sich keine weiteren Informationen zu diesem Thema finden. Wir fragen direkt bei der Verbraucherzentrale nach und informieren hier dann über das Ergebnis, sobald wir eine Antwort haben.

      Schöne Grüße vom

      4G.de-Team

      • Marius Pieruschka
        Antworten

        Hallo Olaf,

        wir haben eine Rückmeldung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhalten und den Beitrag entsprechend aktualisiert. Mittlerweile wird die Frage vor dem BGH verhandelt.

        Schöne Grüße vom

        4G.de-Team

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