Urteil: Datenautomatik von Vodafone unzulässig
Die Datenautomatik von Vodafone ist teilweise unzulässig. Das Landgericht Düsseldorf erklärte im Dezember 2016 einige Vertragsklauseln des Netzbetreibers für ungültig. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) recht. Zusatzleistungen und Nebenentgelte bedürfen der Zustimmung des Verbrauchers.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Datenautomatik von Vodafone für teilweise unzulässig erklärt. Damit gab das Gericht der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) recht. Das nun veröffentliche Urteil vom 14. Dezember 2016 (Aktenzeichen 12O311/15) ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone dürfte die Option haben, in Berufung zu gehen. Die Richter haben einzelne Klauseln in den Verträgen von 2015 bemängelt. Folgende Formulierung zur Datenautomatik aus Tarifbeschreibungen sei so nicht zulässig: „Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete (…) frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket.“ (Quelle: Urteil Landgericht Düsseldorf).

Ebenso bemängelten die Richter aus Düsseldorf eine weitere Klausel aus der Preisliste: „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“ (Quelle: Urteil Landgericht Düsseldorf) Grundsätzlich bedürfen laut dem Urteil Zusatzleistungen und Nebenentgelte der Zustimmung des Verbrauchers. Die Datenautomatik stelle eine nachträgliche Vertragsänderung dar. Die Verbraucherzentrale e.V. (vzbv) zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei nämlich sehr fraglich, ob die Datenautomatik im Interesse des Kunden liegt. Gerade wer sich für einen günstigeren Tarif entscheidet, möchte durch den Zukauf von Datenpaketen nicht in ein teureres Modell gedrängt werden, wie es in einer Erklärung der Verbaucherschützer heißt.
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Man darf gespannt sein, wie Vodafone auf das Urteil vom Landgericht Düsseldorf reagiert und ob man in Berufung geht. Der Verkauf von kleinen Datenpaketen ist für die Netzbetreiber finanziell attraktiv. Bei Vodafone kostete ein Paket mit 250 MB insgesamt 3 Euro. Bei drei Nachbuchungen entstehen so für Verbraucher Kosten von 9 Euro für 750 MB, was recht teuer ist.
Weiteres Urteil vom Oberlandesgericht München erwartet
Mehrere Mobilfunkanbieter haben Tarifmodelle mit einer Datenautomatik. Die Automatik ist häufig ein fester Tarifbestandteil und lässt sich nicht abwählen. Die Verbraucherzentrale e.V. (vzbv) erwartet in Kürze ein Urteil des Oberlandesgerichts München hierzu. Das Urteil dürfte zu einem vergleichbaren Ergebnis führen. Auch hier kann man davon ausgehen, dass die Richter die Klauseln zur Datenautomatik zumindest für teilweise ungültig erklären. Ein Automatik scheint nur fann zulässig zu sein, wenn der Mobilfunkkunden den Nachkauf von Datenpaketen widersprechen kann.