Telekom will Verkauf von Prepaid-Karten beschränken
Die Deutsche Telekom will europaweit den Verkauf von Prepaid-Karten beschränken. Auf diese Weise möchte man Missbrauch durch den massenweisen Verkauf von anonymen SIM-Karten verhindern. Terroristen soll auf die Weise die Kommunikation erschwert werden. Ab dem 01. Juli 2017 erhalt man dazu Prepaid-Karten nur mit gültigem Ausweis.
Die Telekom startet eine Anti-Terror-Initiative. In Zukunft möchte der Netzbetreiber den Verkauf von Prepaid-Karten europaweit beschränken. Grund für diese Maßnahme ist ein Fall in Ungarn. Dort hatten Hintermänner des Islamischen Staates über Magyar Telekom 20.000 Prepaid-Karten gekauft. Für den Kauf der SIM-Karten im großen Stil nutzte man den Namen eines verstorbenen Obdachlosen. Solche Prepaid-Karten aus Ungarn fand man bei den Anschlägen von Paris und Brüssel in den Taschen der toten Attentäter. Für jeden Anruf nutzten die Terroristen eine neue Prepaid-Karte, was eine anonyme Kommunikation ermöglichte. Die Deutsche Telekom möchte in Zukunft solchen Missbrauch vermeiden und den Verkauf der SIM-Karten im großen Mengen verbieten, wie die WirtschaftsWoche berichtet.

Gegenüber der Zeitung sagte Thomas Kremer: „Eine Registrierung mit Identifizierung sowie eine Limitierung der Kartenmenge pro Kauf sind Möglichkeiten, die im politischen Diskussionsprozess erörtert werden sollten“ (Quelle: WirtschaftsWoche) Kremer ist bei der Deutschen Telekom für den Datenschutz zuständig. Bei der Anzahl der verkauften Prepaid-Karten dürften sich für den Privat-Nutzer keine größeren Einschränkungen ergeben. Der Netzbetreiber möchte in Zukunft den Verkauf in großer Anzahl verbieten, was für den Normalverbraucher kaum Relevanz haben sollte. Anders sieht es mit der Identifikationspflicht aus, welche bereits vor einem halben Jahr beschlossen wurde und ab dem 01. Juli 2017 in Kraft trifft.
Juli 2017: Prepaid-Karten nur mit Ausweisdokument
Ab dem 01. Juli 2017 tritt beim Verkauf von Prepaid-Karten eine neue Regelung in Kraft. Wer ab diesem Zeitpunkt eine solche SIM-Karte erwirbt, muss ein amtliches Ausweisdokument vorlegen. Die Identifizierung kann über einen Personalausweis, Reisepass oder einen anderen gültigen amtlichen Ausweis erfolgen. Für Ausländer reicht ein Aufenthaltstitel oder Ankunftsnachweis. Wichtig ist, dass man den jeweiligen Käufer mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum eindeutig identifizieren kann.
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Bisher kann man Prepaid-Karten der Deutschen Telekom oder von anderen Netzbetreibern zum Beispiel anonym beim Discounter kaufen. Zwar fordern die Anbieter die Verbraucher dazu auf, sich vor Nutzung der SIM-Karte online zu registrieren. Die Angaben werden nicht überprüft, womit man sich auch als Donald Duck oder Frodo Beutlin anmelden kann. Stichproben der Bundesnetzagentur hatten bereits ergeben, dass es eine hohe Anzahl an fehlerhaften Datensätzen in den Datenbanken der Netzbetreiber gibt.
Was bringt der Vorstoß der Telekom?
Was bringt nun der europaweite Vorstoß des Netzbetreibers? Ob man auf diese Weise den Terror wirklich effektiv bekämpfen kann, bleibt zumindest fraglich. Einzelne Terrororganisation dürften sich bereits mit entsprechenden SIM-Karten eindeckt haben. Man bedenke nur, dass der Islamische Staat in Ungarn 20.000 Prepaid-Karten erworben hat. Um wirklich erfolgreich zu sein, müssten alle Netzbetreiber europaweit mitziehen. Weiterhin ist es notwendig, dass bei der Identifikationspflicht alle EU-Länder mitmachen. Es reicht ja nicht, dass die Regelung zum 01. Juli 2017 in Deutschland in Kraft tritt, wenn potentielle Terroristen Prepaid-Karten in anderen europäischen Ländern anonym erwerben können.