Telekom StreamOn mit zwei neuen Partnern im Juni 2019
Der Juni steht vor der Tür und bei StreamOn der Deutschen Telekom sind die neuen Partner bekannt. Für Juni 2019 sind nur zwei Neuzugänge im Bereich Musik und Video zu vermelden. Beim Gaming Angebot kommen drei neue Partner hinzu. Das Angebot des Netzbetreibers umfasst bald 400 Partner.
Ein neuer Monat steht an und bei StreamOn der Deutschen Telekom kommen zwei neue Partner hinzu, wie Caschys Blog vorab meldet. Bei den Neuzugängen handelt es sich um 1A Webradio und den Video on Demand-Anbieter Videociety Player. Die Zahl der Neuzugänge bei Zero Rating Dienst hält sich seit einigen Monaten in Grenzen. Im Mai vermeldete der Netzbetreiber keine Neuzugänge bei StreamOn Musik & Video, im April 2019 waren es drei neue Radiosender.
Dabei muss man auch sagen, die Deutsche Telekom arbeitet mittlerweile mit einer Vielzahl von Partnern zusammen. Im Bereich Audio sind es 238 Partner, hier handelt es sich zum größten Teil um Radiosender. Weiterhin umfasst das Zero Rating Angebot 121 Videopartner. Seit August 2018 vermarktet die Deutsche Telekom das separate StreamOn Gaming, welches nur in den Young-Tarifen kostenfrei ist und sonst 5 Euro monatlich kostet. Beim Gaming Angebot kommen im Juni 2019 mit Angry Birds 2, Fabulous – Wedding Disaster, Heart´s Medicine – Hospital Heat hinzu. Insgesamt ist das Angebot hier auf 35 Spiele angestiegen.
Vergleichen Sie hier die LTE- und 5G-Verfügbarkeit jeder beliebigen Adresse in ganz Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Nimmt man alle drei StreamOn Angebote der Deutschen Telekom zusammen, arbeitet der Netzbetreiber mit fast 400 Partnern zusammen. In den kommenden Monaten dürften wir ein ähnliches Bild wie zuletzt beobachten. Es werden wohl nur noch wenige Neuzugänge geben, denn alle großen und wichtige Partner sind schon seit einiger Zeit an Bord.
Warten auf das Urteil des OVG Münster
Ob StreamOn in dieser Form weiter erhalten bleibt, ist immer noch unklar. Das OVG Münster prüft das Zero Rating Angebot in letzter Instanz. Es geht um die Frage, ob die Telekom die Videoqualität künstlich reduzieren darf und ob eine Nutzung der kostenlosen Option auch innerhalb der EU möglich ist. Die rechtliche Auseinandersetzung um StreamOn zwischen Bundesnetzagentur und Telekom sieht sich seit 2017 hin. Nach dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Münster ist mehr kein Widerspruch möglich. Das Urteil des OVG dürfte noch in diesem Jahr fallen.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)