Telekom StreamOn: 10 neue Partner im Januar 2019
Die Telekom stellt auch im Januar 2019 neue Partner bei StreamOn vor. Es kommen 10 neue Angebote hinzu. Hierbei handelt es sich vor allem um regionale Radiosender. Im Bereich Streaming gibt es mit Filmfriend einen neuen Partner. StreamOn ist weiter umstritten. Die Bundesnetzagentur prüft eine Stellungnahme des Netzbetreibers.
Am 20. November 2018 erklärte das Verwaltungsgericht Köln StreamOn der Telekom für rechtswidrig. Das Zero Rating Angebot wurde in zwei Punkten bemängelt. Der Bonner Netzbetreiber hält jedoch weiter an StreamOn fest und erweitert das Angebot beständig. Auch im Januar 2019 kommen wieder 10 neue Partner hinzu. Die Telekom vergrößert ihr Angebot vor allem um Regionalsender wie Radio Bonn, Köln und Leverkusen. Mit Filmfriend (Streaming-Portal für Bibliotheken) kommt im Januar 2019 nur ein Video-Anbieter hinzu.

Die Netzbetreiber arbeitet nun bei StreamOn mit über 350 Partnern zusammen. 227 Angebote kommen aus dem Bereich Musik und es gibt 127 Video-Partner. Der Zero Rating Dienst bleibt höchst umstrittenen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur die Telekom aufgefordert, ihr Angebot möglichst schnell anzupassen. Der Netzbetreiber hat auf die Aufforderung der Regulierungsbehörde am 04. Dezember 2018 mit einer Stellungnahme reagiert. Die Bundesnetzagentur prüft nun die Stellungnahme und möchte bald eine Entscheidung treffen.
Endgültige Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster?
Seit der Einführung von StreamOn im April 2017 wird intensiv darüber diskutiert, ob der Zero Rating Dienst in einzelnen Punkten gegen die Netzneutralität verstößt. Das Infoportal 4G.de hat die Auseinandersetzung zwischen Bundesnetzagentur und Telekom in einem ausführlichen Artikel zusammengefasst. Der Bonner Netzbetreiber kann gegen den Bescheid der Behörde noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vorgehen.
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Eine solche Beschwerde hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Bundesnetzagentur kann auf die Anpassung bei StreamOn bestehen. Nach der Prüfung der Stellungnahme dürfte die Regulierungsbehörde den Netzbetreiber endgültig zu Änderungen beim Zero Rating Angebot auffordern. Sollte die Telekom der Aufforderung nicht nachkommen, kann die Bundesnetzagentur (auch mehrfach) ein Bußgeld in Höhe von bis 200.000 Euro verhängen.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)