Telekom StreamOn: Neue Partner im Dezember 2018
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, StreamOn schnell anzupassen. Der Netzbetreiber ist dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen und macht weiter wie bisher. Auch im Dezember 2018 kommen neue Partner beim Zero Rating Angebot hinzu. Mittlerweile sind es über 360 Partner.
Die Telekom soll StreamOn so schnell wie möglich anpassen. Die Bundesnetzagentur hat den Netzbetreiber aufgefordert, das Zero Rating Angebot zu ändern bzw. der Behörde die Bereitschaft zur Anpassung mitzuteilen. Die Deutsche Telekom ist der Aufforderung der Regulierungsbehörde bisher nicht nachgekommen. Stattdessen stellt der Netzbetreiber neue Partner für den Dezember 2018 vor. Die neuen Kooperationspartner sind wie in den letzten Monaten überschaubar.
Beim Video-Streaming kommen BR24 und maxdome hinzu, bei den Musik-Partnern sind es barba radio, Feierfreund, Radio Fritz und SR 3. Weiterhin gibt es beim StreamOn Gaming mit Delicious – Emily’s Miracle of Life, Delicious – Moms vs Dads, Lords Mobile, The Sims Freeplay und The Sims Mobile einige neue Spiele. Die Telekom spricht von über 360 Partnern beim Zero Rating Angebot, sie teilen sich wie folgt auf: 121 Video-Partner, 219 Musik-Partner und 28 Gaming-Partner.
Was wird aus StreamOn?
Die Deutsche Telekom erweitert ihr Angebot wie jeden Monat, damit möchte man den Kunden anzeigen, dass alles unverändert bleibt. Die Zukunft von StreamOn ist jedoch unsicher. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber unmissverständlich zu einer Anpassung von StreamOn aufgefordert, die Frist läuft am 04. Dezember 2018 ab. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, droht eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro.
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Die Telekom hat bisher zur Aufforderung der Bundesnetzagentur keine Stellung bezogen. Der Netzbetreiber hatte nach dem Urteil des Gerichts betont, StreamOn bleibt und für die Kunden ändert sich nichts. Man möchte „alle rechtlichen Möglichkeiten“ ausschöpfen. Eine Beschwerde gegen das Urteil ist vor dem Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Eine solche Beschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Bundesnetzagentur kann auf eine Anpassung bestehen und eben dies passiert aktuell.
In der Vergangenheit hat der Netzbetreiber in solchen Fällen immer Gespräche mit der Behörde gesucht. Auch aktuell dürfte man sich in Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur befinden. Das Ziel könnte es sein, den Bescheid der Regulierungsbehörde bis zur Entscheidung aus Münster auszusetzen.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)