Telekom: StreamOn bleibt bestehen
Die Telekom hat auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu StreamOn reagiert. Das Zero Rating Angebot bleibt bestehen, für die Kunden ändert sich nichts. Der Netzbetreiber wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit StreamOn erhalten bleibt. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster dürfte folgen.
Gestern hat das Verwaltungsgericht Köln das Urteil zu StreamOn der Deutschen Telekom verkündigt. Nach der Auffassung des Gerichts ist das Zero Rating Angebot in zwei Punkten rechtswidrig. So darf der Netzbetreiber die Übertragungsrate beim Video-Streaming nicht künstlich reduzieren. StreamOn muss dazu im Sinne des Roam like at home-Prinzips auch innerhalb der EU nutzbar sein. Das Verwaltungsgericht gab damit der Bundesnetzagentur in allen Punkt Recht und wies den Eilantrag des Netzbetreibers zurück.

Die Telekom hat mittlerweile auf das Urteil reagiert. In einer Stellungnahme an die Presse heißt es: „Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung. Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann.“ Der Netzbetreiber kann vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Sollte das Gericht ebenso gegen das Zero Rating Angebot entscheiden, wären alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
Der Deutschen Telekom dürfte es auch um einen Zeitgewinn gehen. Der Netzbetreiber ist Ende Januar 2018 per Eilverfahren gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Köln sprach etwa 10 Monate später das Urteil. Bis das Oberlandesgericht Münster ein endgültiges Urteil spricht, dürften noch einige Monate vergehen.
Telekom droht mit dem Ende von StreamOn
Sollte der Netzbetreiber auch in Münster scheitern, könnte das Zero Rating Angebot eingestellt werden. In der Mitteilung an die Presse heißt es: „Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für unsere mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten.“ Insbesondere die Umsetzung der Roaming Regelung ist für den Netzbetreiber nicht wirtschaftlich. Durch eine Nutzung von StreamOn innerhalb der EU würden auf die Telekom unkalkulierbare Kosten zukommen. Für jedes verbrauchte GB innerhalb der EU fallen für den Netzbetreiber Kosten von 6 Euro an.
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Erste Telekom-Kunden denken bereits über eine Sonderkündigung nach, sollte StreamOn wegfallen. Laut dem Netzbetreiber besteht bei der kostenlosen Option kein Recht auf Sonderkündigung. Golem.de berichtete über das Thema und berief sich auf Aussagen des Netzbetreibers gegenüber Kunden.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)