Telekom begrüßt Zwischenentscheidung zu StreamOn

Die Deutsche Telekom begrüßt die Zwischenentscheidung zu StreamOn. Das OVG Münster hatte entschieden, dass der Netzbetreiber das Zero Rating Angebot bis zum Urteil in der Hauptsache unverändert anbieten kann. Der Bonner Konzern hofft auf eine positive Entscheidung, ist jedoch auch auf eine Niederlage vorbereitet.

Das Oberlandesgericht Münster hat entschieden, dass die Telekom StreamOn bis zum Urteil in der Hauptsache unverändert anbieten darf. Der Netzbetreiber begrüßte diese Zwischenentscheidung ausdrücklich. Der Konzern wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um das Zero Rating Angebot für die Kunden zu erhalten. Gegenüber teltarif.de teilte die Deutsche Telekom mit, dass mittlerweile 1,8 Millionen Kunden StreamOn nutzen und man in über zwei Jahren mehr als 380 Partner gewonnen hätte.

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Wie fällt das Urteil zu StreamOn aus? (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Der Netzbetreiber erhofft sich vom Oberlandesgericht Münster eine positive Entscheidung, das Bonner Unternehmen sei jedoch auch auf eine Niederlage vorbereitet. Das OVG könnte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. November 2018 durchaus bestätigen. Wie der Plan B bei der Telekom konkret aussieht, wollte der Netzbetreiber teltarif.de nicht mitteilen.

Was passiert bei einem Urteil gegen StreamOn?

Was wäre die Folge, wenn das Oberlandesgericht in einigen Monaten die Position der Bundesnetzagentur bestätigt. Die Deutsche Telekom hatte in der Vergangenheit immer wieder damit gedroht, StreamOn in diesen Fall einzustellen. Das Zero Rating Angebot wäre in diesem Fall laut Netzbetreiber einfach nicht mehr wirtschaftlich. Besonders die Nutzung von StreamOn innerhalb der EU führe zu unkalkulierbaren Kosten.

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Doch mittlerweile gibt es 1,8 Millionen Nutzer das Zero Rating Angebots und die Zahl dürfte noch steigen. Mit einer Einstellung des Angebots würde man viele Kunden verärgern, auch einen Imageschaden darf man nicht übersehen. Eine weitere Option wäre es, StreamOn kostenpflichtig zu machen. Wie der Netzbetreiber hier mit Altverträgen umgehen würde, ist unklar. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auf eine Fair-Use-Regelung bei der Nutzung in der EU zu setzen. Die Bundesnetzagentur würde eine solche Regelung bei StreamOn akzeptieren, wie aus einer Pressemitteilung der Behörde hervorgeht. Die Telekom hat diese Lösung in der Vergangenheit abgelehnt.

(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)

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