Telekom entschärft DSL-Drosselung – Nachbesserung auch bei LTE?
Aktuellen Presseberichten zufolge möchte die Telekom die Surfgeschwindigkeit bei DSL-Tarifen nicht mehr so drastisch drosseln, wie im April 2013 angekündigt. Nach dem Verbrauch des Datenvolumens sollen DSL-Nutzer nun auf 2 Mbit/s ausgebremst werden. Zuerst plante T-Mobile eine Drosselung wie bei LTE-Tarifen auf 384 kbit/s. Zahlreiche Medien führen das Einlenken der Deutschen Telekom vor allem auf die anhaltenden Verbraucherproteste im Internet zurück. Daneben gab es jedoch auch rechtliche Bedenken gegen die ursprünglichen Pläne der Telekom.
Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, erläuterte im 4G.de-Interview die rechtliche Lage. Die Problematik basiere vor allem darauf, dass die Telekom ihre DSL-Tarife als Flatrate bewerbe: „Wenn die Anbieter ihre Tarife aber als Flatrate bezeichnen und bewerben möchten, dann kann eine Drosselung unserer Ansicht nach jedenfalls nicht derart drastisch ausfallen, dass eine zeitgemäße und gewöhnliche Nutzung eines Internetanschlusses nicht mehr über die gesamte Zeit gewährleistet ist. Dies sehen wir bei den DSL-Tarifen der Telekom nunmehr erfüllt, da mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s beispielsweise praktisch kein Videostreaming mehr möglich ist. Letztlich wird man diese Ansicht jedenfalls in Bezug auf LTE auch auf den Mobilfunk übertragen können.“
Einem solchen Kritikpunkt wirkt T-Mobile nun entgehen, indem man nur noch auf 2 Mbit/s drosselt. Dabei muss man sich weiterhin fragen, ob 2 Mbit/s eine „zeitgemäße und gewöhnliche Nutzung“ des Internets erlaube. Die Frage ist umso berechtigter, wenn man bedenkt, dass die DSL-Drosselung der Telekom erst ab dem Jahr 2016 greift. Bis dahin könnten auch 2 Mbit/s keine gewöhnlichen Online-Anwendungen wie Videostreaming erlauben.
Drosselung auch bei LTE-Flatrates rechtlich bedenklich
Die gleiche Problematik wie bei den DSL-Tarifen liegt auch bei den LTE-Tarifen vor. Hier werden besonders die Datentarife für die ländlichen Regionen als Flatrate und DSL-Ersatz beworben. Nach dem Verbrauch des Datenvolumens drosseln zurzeit alle Netzbetreiber ihre Kunden auf 384 kbit/s. Eine solche drastische Drosselung von 50 Mbit/s auf 384 kbit/s ist laut Bradler auch bei LTE rechtlich bedenklich.
Könnte das Vorgehen der Telekom bei der DSL-Drosselung auch nicht ein Modell für LTE sein? Zumindest bei den LTE-Tarifen als DSL-Ersatz? Viele Menschen auf dem Land könnten nach einer Drosselung zumindest noch mit 2 Mbit/s surfen. Denkbar wäre dazu eine zweite Drosselungsstufe bei überdurchschnittlichen Datenverbrauch, um Missbrauch bei der mobilen Flatrate entgegenzuwirken. Die beiden größten Netzbetreiber Deutsche Telekom und Vodafone gehen aktuell einen anderen Weg. Kunden, welche ihr Inklusivvolumen zu früh verbrauchen, können Datenvolumen nachkaufen. So gibt es zumindest eine Möglichkeit, dem Schneckentempo von 384 kbit/s zu entkommen.
Auch 2017 ist die LTE Datendrossel bei mir noch leidiges Thema. Datenvolumen nachkaufen ist doch in sich ein Widerspruch: Beinhaltet der LTE-Vertrag doch eine FLAT.
Inzwischen ist das Thema sehr brisant. Im Telekom-Forum hat sich bereits eine Verbrauhcheroffensive geformt, die mit Schreiben an den Telekom-Vorstand, an die Verbraucherzentralen, die Bundesnetzagentur und das Breitbandbüro sowie einer Bundestagspetition eine Gleichbehandlung von LTE-zu-hause und DSL fordert. Bisher nutzen die Anbieter ja das Schlupfloch, dass LTE Teil des Mobilfunkes ist. Wir halten entgegen, dass die Tarife z.B. Call&Surf via Funk Festnetztarife sind, die lediglich eine Funktechnologie für die Bereitstellung eines Breitbandzugangs nutzen.
Erste kleine Erfolge gibt es schon, immerhin hat die BNetzA einen Brief an die Anbieter Vodafone und Telekom geschickt mit der vorsichtigen Anfrage, ob bei den LTE-Tarifen das Volumen und die Drosselgeschwindigkeit nicht auf das bei DSL übliche angehoben werden könne.
Wer mehr wissen möchte kann z.B. auch hier schauen: http://www.bonitz-pleissa.de/LTE-und-die-Drossel
Ich habe davon auch schön gehört. Aber auch die „Einlenkung“ auf 2 MBit/s reicht nicht aus, um mich persönlich zu beruhigen. Gedrosselt ist gedrosselt und das darf in einer modernen Welt nicht sein. Würde man die normalen Preise leicht anheben, wären die Leute vielleicht auch nicht so kontra diesen neuen Änderungen gegenüber eingestellt.
ist es nicht auch rechtlich bedenklich, das nachgekauftes Volumen, das nicht genutzt wurde am Monatsende verfällt?
Hallo Tobias,
es ist beim Mobilfunk seit Jahren gängige Praxis, nicht verbrauchtes Datenvolumen wie auch freie Gesprächsminuten zum Monatsende verfallen zu lassen. Mir sind zumindest für diese Praxis der Mobilfunkanbieter keine Beschwerden vom Verbraucherschutz bekannt. Ich denke, dass nachgekauftes Volumen hier rein rechtlich keinen Unterschied macht.
Schöne Grüße vom 4G.de-Team