Telekom und Bundesnetzagentur – Der Zankapfel StreamOn

StreamOn der Telekom ist rechtswidrig, so entschied es das Verwaltungsgericht Köln. Die Bundesnetzagentur hat den Netzbetreiber aufgefordert, das Zero Rating Angebot schnell anzupassen. Seit der Einführung wird über die kostenlose Option diskutiert. Wir beleuchtet die Entwicklung bei StreamOn und geben eine Einschätzung zur Zukunft der Option.

Im April 2017 führte die Deutsche Telekom StreamOn ein und sprach von einer Revolution im Mobilfunk. Verbraucherschützer und Netzaktivisten bewerteten das Zero Rating Angebot des Netzbetreibers völlig anders. Kurz nach der Einführung der kostenlosen Option wurde heftig darüber diskutiert, ob StreamOn gegen die Netzneutralität verstößt. Die Bundesnetzagentur reagierte auf die Diskussion und unterzog die kostenlose Option einer Prüfung.

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Der Streit um StreamOn dauert seit April 2017 (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Mit der Prüfung von StreamOn begann eine lang anhaltende Auseinandersetzung zwischen Bundesnetzagentur und Telekom. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und der Aufforderung zur schnellen Anpassung, hat dieser Streit einen neuen Höhepunkt erreicht. Das Infoportal 4G.de zeichnet die Entwicklung beim Zero Rating Angebot nach. Weiterhin geben wir eine Einschätzung, wie es mit StreamOn weiter geht und was die Kunden erwartet.

StreamOn als Revolution im Mobilfunk?

Im April 2017 startete die Deutsche Telekom mit StreamOn. Der Netzbetreiber sprach von einer Revolution im Mobilfunk. Die Bezeichnung Revolution war sicherlich übertrieben, doch es handelte sich um ein völlig neues Angebot für den deutschen Mobilfunkmarkt. Die kostenlose Option ermöglicht das Streamen von Musik und Videos ohne Verbrauch des Datenvolumens, sofern man den Dienst eines Partners nutzt. Viele Kunden der Telekom nahmen StreamOn mit Begeisterung an. Verbraucherschützer und Netzaktivisten diskutierten kurz nach der Einführung, ob das Zero Rating Angebot gegen die Netzneutralität verstoße.

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Die Bundesnetzagentur wurde aufgefordert, das Zero Rating Angebot eingehend zu prüfen. Nach zunehmendem Druck von außen wurde die Behörde tätig. Die Prüfung dauerte mehrere Monate. In dieser Zeit erweiterte die Deutsche Telekom ihr Angebot bei StreamOn um zahlreiche Partner. Anfang Oktober 2017 waren es fast 100 Partner. Im Oktober verkündete die Bundesnetzagentur ihre Einschätzung. Die Regulierungsbehörde stellte das Zero Rating Angebot nicht grundsätzlich in Frage, bemängelte jedoch zwei Details. Bei genauer Betrachtung zeigte sich, die geforderten Anpassungen gefährdeten das Weiterbestehen von StreamOn.

Bundesnetzagentur forderte die Telekom mehrfach zur Anpassung auf

Die Bundesnetzagentur bemängelte zwei Punkte beim Zero Rating Angebot. Die Telekom darf die Videoqualität nicht künstlich reduzieren. StreamOn muss dazu innerhalb der EU nutzbar sein, es gelte das Roam Like at Home Prinzip. Besonders die Forderung nach einer Nutzung innerhalb der EU war ein Problem. Die Netzbetreiber stellen sich Datenvolumen gegenseitig in Rechnung. 2017 kostete 1 GB im EU-Ausland 7,70 Euro. Durch eine Nutzung von StreamOn innerhalb der EU durch die reisefreudigen Deutschen würden auf die Telekom unkontrollierte Kosten zukommen.

Der Netzbetreiber erhielt zwei Wochen, um das Zero Rating Angebot anzupassen. Später verlängerte die Bundesnetzagentur die Frist bis zum 10. November 2017. Die Telekom lies die Frist verstreichen und suchte das Gespräch mit der Bundesnetzagentur. Die Gespräche führten zu keiner Einigung. Im Dezember 2017 forderte die Regulierungsbehörde die Telekom erneut auf, StreamOn anzupassen, für eine Nachbesserung galt der 31.03.2018 als Frist. Die Streitpunkte blieben unverändert. Der Bonner Netzbetreiber setzte alles daran, um das Zero Rating Angebot in der aktuellen Form zu erhalten. Am 31. Januar 2018 klagte die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur. Die Behörde setzte daraufhin den Bescheid aus und kündigte an, das Urteil des Kölner Gerichts abzuwarten.

Verwaltungsgericht Köln: StreamOn ist rechtswidrig

Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln sollten 10 Monate vergehen. In dieser Zeit erweiterte die Deutsche Telekom das Angebot bei StreamOn beständig. Anfang November 2018 kooperierte man mit über 300 Partnern und 1,5 Millionen Kunden nutzten die Option. Am 20. November 2018 verkündete das Gericht sein Urteil, das Zero Rating Angebot sei in zwei Punkten rechtswidrig und müsse angepasst werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Position der Bundesnetzagentur.

Nach einer Prüfung des Urteils fordert die Behörde die Telekom nun auf, StreamOn so schnell wie möglich für laufende und zukünftige Verträge anzupassen, als Frist gilt der 04. Dezember 2018. Sollte der Netzbetreiber nicht reagieren, droht ein Bußgeld von bis 200.000 Euro, was auch mehrfach verhängt werden kann. Die Telekom hat wiederum in einer Mitteilung angekündigt, alle „rechtlichen Mittel auszuschöpfen“. Der Konzern kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur Widerspruch einlegen.

Was wird aus StreamOn?

Die Situation der Deutschen Telekom ist kompliziert. Es ist die besagte Beschwerde in Münster möglich, eine solche Beschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Bundesnetzagentur kann auf die Anpassungen beim Zero Rating Angebot bestehen und macht nun ernst, dem Netzbetreiber bleibt nur noch wenig Zeit für die Änderungen. Es gibt einen möglichen Ausweg: Das Oberverwaltungsgericht Münster könnte eine Zwischenverfügung erlassen und den Bescheid der Regulierungsbehörde aussetzen. In diesen Fall könnte man StreamOn unverändert bis zur Entscheidung des Gerichts anbieten. Ob man in Münster im Sinne der Telekom entscheidet, ist ein anderes Thema.

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Aktuell ist nicht klar, wie die Telekom auf die Aufforderung der Bundesnetzagentur reagiert. Der Netzbetreiber hatte in der Vergangenheit immer wieder damit gedroht, StreamOn einzustellen oder kostenpflichtig zu machen. Bisher gibt es keine Reaktion des Bonner Unternehmens. Eine Erklärung ist zum 03. Dezember zu erwarten, wenn die Frist der Bundesnetzagentur abläuft. Eine Anpassung von StreamOn ist unwahrscheinlich, die Telekom könnte es auf ein Bußgeld ankommen lassen.   

(Bildquelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur)

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