Telefonate ins EU-Ausland werden Mai 2019 günstiger
Telefonate ins EU-Ausland werden ab Mai 2019 günstiger. Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich auf eine Obergrenze für Gesprächsminuten und SMS geeinigt. Eine vertelefonierte Minute von Deutschland in die EU darf maximal 19 Cent kosten, bei einer SMS liegt die Obergrenze bei 9 Cent.
Ab dem 15. Mai 2019 werden Telefonate und versendete Kurznachrichten ins EU-Ausland günstiger. In dieser Woche haben sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine Obergrenze für Gesprächsminuten und SMS geeinigt. Jede Minute ins EU-Ausland darf im kommenden Jahr maximal 19 Cent kosten, für eine Kurznachricht gilt eine Obergrenze von maximal 9 Cent. Zu diesen Preisen kommt noch die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes hinzu. Das Parlament hatte einen kompletten Wegfall der Gebühren für Telefonate und SMS gefordert, konnte sich jedoch gegen die Bedenken einzelner Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen.
Der Beschluss ist eine erfreuliche Nachricht für die EU-Bürger. Verbraucherschützer haben kürzlich gezeigt, dass ein Anruf von 10 Minuten von Deutschland in ein EU-Land zwischen 19 Cent und 14,90 Euro kostet. Aktuell müssen Verbraucher also mit horrenden Minutenpreisen von 1,49 Euro rechnen. Die Senkung der Gebühren ist Bestandteil einer Aktualisierung der EU-Richtlinien für Telekommunikation. Die Reform sieht auch vor, dass bis zum Jahr 2020 die Vergabe der 5G-Frequenzen in allen Mitgliedsländern geregelt ist. Bis zum Jahr 2025 sollen dann alle Hauptverkehrswege und die größten Städten in der EU mit dem 4G-Nachfolger ausgebaut sein.
Abschaffung der Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017
Am 15. Juni 2017 sind bereits die Roaming-Gebühren weggefallen. Telefonate und SMS kosten damit im EU-Ausland genauso so viel wie im Heimatland. Dazu können die Bürger innerhalb der Europäischen Union ohne zusätzliche Kosten surfen und das Datenvolumen des Mobilfunkvertrags wie gewohnt verbrauchen. Wie weit das „Roam-Like-at-Home-Prinzip“ gilt, ist mitunter umstritten.
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So gibt es zum Beispiel seit Monaten eine Auseinander zwischen Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom, ob die Nutzung von StreamOn auch innerhalb der EU möglich sein sollte. Die Regulierungsbehörde besteht auf eine Nutzung des Zero-Rating-Angebots in Ländern der europäischen Union, der Netzbetreiber widerspricht dieser Position. Wie es mit StreamOn weitergeht und ob das „Roam-Like-at-Home-Prinzip“ hier gilt, entscheidet nun das Verwaltungsgericht Köln.
(Bildquelle Beitragsbild: © Gpoint Studio – stock.adobe.com)