StreamOn der Telekom: 12 neue Partner im Juni 2018
Auch im Juni gibt es wieder neue Partner bei StreamOn der Telekom. Diesen Monat kommen 12 neue Anbieter dazu. Im Bereich Video-Streaming sind es 9 Dienste, beim Musik-Streaming 3 Anbieter. Die Frage, wie es mit dem Zero Rating Angebot weiter geht, bleibt unklar. Eine Entscheidung des Gerichts ist noch immer nicht gefallen.
Die Deutsche Telekom erweitert StreamOn im Juni 2018 um 12 neue Angebote. Im Bereich Musik-Streaming kommen Radio.de, Radio Nordseewelle und Rockland.fm dazu. Mit Radio.de können Sie weltweit und kostenlos 30.000 Radio-Sender hören. Beim Video-Streaming kommen verschiedene regionale Sender wie WDR, SWR Mediathek oder BR Mediathek dazu. Dazu findet man verschiedene Angebote (z.B. Sesamstrasse.de) für Kinder bei den neuen Partnern. Die Deutsche Telekom arbeitet bei StreamOn nun mit 157 Musik- und 86 Video-Partnern zusammen. Die Zahl der Kooperationspartner ist damit auf 247 gestiegen.
Das Zero Rating Angebot erfreut sich einer großen Beliebtheit bei den Nutzern der Deutschen Telekom. Im März 2018 meldete der Netzbetreiber mehr als eine Millionen Kunden bei StreamOn. Die kostenlose Option zu den Magenta Mobil Tarifen wurde im April 2017 eingeführt und ist nun etwa ein Jahr alt. Doch bis heute ist unklar, ob die Telekom ihr Zero Rating Angebot auch in Zukunft in dieser Form vermarkten kann. Es ist noch keine Entscheidung vom Oberlandesgericht Köln hierzu gefallen.
StreamOn, Netzneutralität, Bundesnetzagentur – Eine unendliche Geschichte
Der Streit um die Rechtmäßigkeit des Zero Rating Angebots entwickelt sich immer mehr zur unendlichen Geschichte. Im April 2017 hat die Telekom die kostenlose Option eingeführt. Bald nach der Einführung hieß es, StreamOn würden gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Bundesnetzagentur begann im Mai 2017 mit der Prüfung. Im Oktober 2017 verkündtete die Behörde ihre Entscheidung: Das Zero Rating Angebot würde nicht grundsätzlich gegen die Netzneutralität verstoßen, doch die Telekom müsse zwei Details bei ihrem Angebot ändern. Die Qualität beim Video-Streaming darf nicht künstlich reduziert werden. Weithin muss der Netzbetreiber die Nutzung von StreamOn (Roam-Like-At-Home) auch innerhalb der EU zulassen.
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Der Deutsche Telekom wurde eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, die auf Wunsch des Netzbetreibers bis zum 10. November verlängert wurde. Doch das Unternehmen passte StreamOn zum genannten Termin nicht an. Mitte Dezember 2017 forderte die Behörde die Telekom definitiv dazu auf, bei ihrem Zero Rating Angebot nachzubessern und setzte eine Frist bis zum 31. März 2018. Die Telekom kündigte an, dies nicht zu akzeptieren und klagte per Eilverfahren am 31. Januar 2018 gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur.
Nun liegt die Entscheidung über die Zukunft von StreamOn beim Verwaltungsgericht Köln. Sollte das Gericht die Auffassung der Bundesnetzagentur vertreten, droht die Deutsche Telekom, StreamOn einzustellen. Das Zero Rating Angebot mit fast 250 Partner wäre dann Geschichte. Alternative könnte der Netzbetreiber den Dienst kostenpflichtig machen, was sicherlich nicht im Sinne der Kunden wäre.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)