StreamOn: Telekom mit neuer Frist zum Nachbessern
Bei StreamOn hat die Bundesnetzagentur einige Punkte bemängelt und der Telekom eine Frist bis zum 20. Oktober gesetzt. Diese Frist zum Nachbessern beim Zero-Rating-Dienst wurde nun bis zum 10. November verlängert. Besonders die Auflage der Behörde, den Dienst auch im europäischen Ausland zu erlauben, macht den Netzbetreiber Sorgen.
Die Bundesnetzagentur hatte einige Details bei StreamOn bemängelt. Die Deutsche Telekom erhielt eine Frist von zwei Wochen, um die Tarife anzupassen. Die Regulierungsbehörde hat den Zero-Rating-Dienst nicht grundsätzlich bemängelt, was auf viel Kritik bei Vertretern der Netzneutralität und Verbrauchschützern stieß. Die Deutsche Telekom wurde aufgefordert, die Nutzung von StreamOn auch im europäischen Ausland (Roam-Like-at-Home-Prinzip) zu erlauben. Dazu bemängelt die Bundesnetzagentur, dass die Video-Übertragung beim Tarif Magenta L auf DVD-Qualität reduziert wird, während es beim Musik-Streaming keine Einschränkung bei der Qualität gebe. Eine Ungleichbehandlung der Medientypen Video und Audio verstößt gegen die Netzneutralität.

Die Regulierungsbehörde hat am Ende nur einzelne Details beim Zero-Rating-Dienst bemängelt, trotzdem könnte StreamOn das Aus drohen. Die Deutsche Telekom hat Probleme das Angebot entsprechend anzupassen, dies zeigt die Fristverlängerung bis zum 10. November 2017. Golem.de hat die Auflagen der Bundesnetzagentur genauer analysiert. Sollte der Netzbetreiber die Nutzung von StreamOn auch im Ausland erlauben, könnte es richtig teuer werden. Die Nutzung von 1 GB im Ausland kostet die Telekom aktuell 7,70 Euro. Schaut sich ein Kunde zum Beispiel im Urlaub einen Film mit HD-Qualität an, fallen Kosten von etwa 25 Euro an. Bei den reisefreudigen Deutschen würden auf die Telekom unkalkulierbare Kosten zukommen. Dazu ist ein Missbrauch von StreamOn möglich. Man stellte sich vor, jemand würde YouTube im Ausland im Autoplay-Modus laufen lassen.
StreamOn könnte das Aus drohen
Die Auflage beim Zero-Rating-Dienst auch eine Nutzung im europäischen Ausland zu erlauben, könnte das Ende der kostenlosen Option bei Magenta Mobil bedeuten. Die Deutsche Telekom teilt die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur nicht und spricht von einer „sehr engen Interpretation des EU-Rechts“. Der Netzbetreiber wird vor diesem Hintergrund die Auflagen der Behörde bei StreamOn so nicht umsetzen. Wahrscheinlich wird der Konzern rechtlich gegen den Bescheid vorgehen. Sollte man die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht erfolgreich anfechten können, droht dem Zero-Rating-Dienst tatsächlich das Aus.
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Wer bei der Telekom einen höherwertigen Magenta Mobil-Tarif wegen StreamOn gebucht hat, hat im Fall der Einstellung der Option kein Sonderkündigungsrecht. Ein Wegfall einer kostenlosen Option ermöglicht nicht die außerordentlich Kündigung. Man darf durchaus gespannt, wie es mit StreamOn weitergeht und ob der Zero-Rating-Dienst ein Bestandteil von Magenta Mobil bleibt.
Und wie sieht es bei den Magenta -Tarifen von Mobilom-Debitel aus, bei denen streamon ein Teil des Vertrages ist?
Siehe z.B. hier https://www.simdealz.de/angebote/telekom/mobilcom-debitel-magenta-m-auszhalung/