StreamOn: Telekom klagt gegen Bundesnetzagentur

Bis Ende März 2018 muss die Deutsche Telekom die Auflagen der Bundesnetzagentur bei StreamOn erfüllen. Der Netzbetreiber ist bereits vor Wochen per Eilverfahren gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde vorgegangen, wie nun bekannt wurde. Nun muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.

Am 15. Dezember 2017 forderte die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom auf, bei StreamOn nachzubessern. Die Regulierungsbehörde bemängelte zwei Punkte. So darf der Netzbetreiber bei seinem Zero Rating Angebot nicht die Qualität beim Video-Streaming reduzieren. Weiterhin muss StreamOn innerhalb der EU nutzbar sein. Die Bundesnetzagentur verwies auf das Roam-Like-at-Home-Prinzip. Die Telekom muss bei StreamOn bis zum 31. März 2018 nachbessern, sonst droht ein Bußgeld von bis 400.000 Euro und weitere Schritte gegen das Unternehmen können folgen.

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Droht StreamOn das Aus? (Bildquelle: Deutsche Telekom)

Die Telekom stellte im Dezember in einer Pressemitteilung klar: Eine Änderung das Zero Rating Angebots im Sinne der Bundesnetzagentur sei nicht wirtschaftlich und somit nicht umsetzbar. Wie nun bekannt wurde, ist der Netzbetreiber bereits am 31. Januar 2018 per Eilverfahren (Az.: 1 L 253/18) gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vorgegangen. Die Information hat das Verwaltungsgericht Köln Golem.de auf Nachfrage mitgeteilt. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten und dann entsprechende Schritte einzuleiten.

StreamOn droht das Aus

Sollte die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln unterliegen, könnte der Netzbetreiber StreamOn einstellen. Muss man den Zero Rating Angebot im Sinne der Bundesnetzagentur anpassen, sei das Produkt nicht mehr wirtschaftlich. Laut dem Unternehmen nutzen mittlerweile mehr als 1 Millionen Kunden das Zero Rating Angebot. StreamOn wurde im April 2017 eingeführt. Jeden Monat kommen neue Partner im Bereich Audio und Video hinzu. Aktuell arbeitet man mit mehr als 200 Partnern zusammen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist nach Information von Golem.de nicht bis zum 31. März zu erwarten. Bis zur Entscheidung des Gerichts ändert sich für Kunden der Telekom nichts.

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Neben StreamOn prüfte die Bundesnetzagentur seit August 2017 auch Vodafone Pass. Die Regulierungsbehörde hat noch keine Entscheidung zum Zero Rating Angebot des Düsseldorfer Netzbetreibers getroffen.

(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)

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