Erneute Störung bei o2: Sonderkündigungsrecht?

Heute gab es erneut eine Störung beim Netzbetreiber o2. Betroffen waren Kunden in allen Bundesländern. Für einige Stunden gab es Einschränkungen beim mobilen Surfen und der Mobiltelefonie. Die Störung ist mittlerweile behoben. Viele Kunden sind verärgert über die häufigen Ausfälle. Gibt es Chancen auf Sonderkündigung?

In den frühen Morgenstunden gab es erneut eine Störung im o2-Netz. Viele Kunden könnten nicht im Mobilfunknetz surfen oder telefonieren. Die Probleme traten in allen Bundesländern auf, besonders betroffen waren Nutzer in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Stuttgart und München. Laut Telefónica Deutschland trat die Störung zwischen fünf und sieben Uhr auf und betraf nicht alle Kunden. Die Netzstörung von o2 ist nach Angaben des Netzbetreibers mittlerweile behoben.

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Wieder eine Störung? o2-Kunden sind sauer (© Jacob Lund – stock.adobe.com)

Viele Kunden zeigten sich verärgert über die erneuten Probleme bei Telefónica Deutschland. In den letzten Monaten gab es immer wieder Störung beim Anbieter. Am 15. Mai 2018 war das o2-Netz bundesweit für mehrere Stunden gestört. In den folgenden Wochen kam es häufiger zu kurzfristigen oder regionalen Netzstörungen beim Netzbetreiber. So konnten zum Beispiel am 13. Juni zahlreiche Kunden in Sachsen nicht telefonieren und waren auch nicht telefonisch erreichbar. Die Kunden von o2 sind verärgert über die häufigen Ausfälle und fragen sich, ob es nicht ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Wann kann man seinen Mobilfunkvertrag vorzeitig kündigen?

Wann kann ein Kunde sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen? Eine Kündigung außerhalb der Vertragslaufzeit ist schwierig, die Netzbetreiber sichern sich in ihren AGB ab. Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Anbieter müssen Telefonie und mobiles Internet nur 97 Prozent der Zeit zur Verfügung stehen. Auf das Jahr gerechnet, dürfte es an 11 Tagen oder insgesamt 264 Stunden einen Netzausfall geben. Selbst bei häufigen Ausfällen müsste ein Kunde nachweisen, dass er von den Ausfällen betroffen war.

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Chancen auf Sonderkündigung gibt es hingegen, wenn die Probleme mit Mobilfunk an einem Ort länger andauern. Dies kann passieren, wenn o2 zum Beispiel im Zuge der Netzintegration eine Basisstation komplett abschaltet und ein Kunde mehr keinen Empfang hat. Aber auch in diesem Fall ist eine Sonderkündigung schwierig. Netzbetreiber argumentieren gerne damit, dass ein Mobilfunkvertrag nicht ortsgebunden ist. Wer ernsthaft über eine Sonderkündigung bei o2 nachdenkt, sollte sich davor am besten bei der Verbraucherzentrale informieren, wie gut die Chancen sind.

Ab wann gibt es bei einem Netzausfall Schadensersatz?

Die Störung von o2 heute dauerte nur wenige Stunden. Doch bei einer längeren Störung wie am 15. Mai stellt sich die Frage, ob man als Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Um Anspruch auf Schadensersatz zu haben, muss der Netzausfall mehr als 24 Stunden andauern. Weiterhin muss der Kunden nachweisen können, dass ein Schaden entstanden ist. Bei einem Netzausfall dürfte Schadensersatz vor allem ein Thema für Geschäftskunden und Selbstständige sein. Betroffene Kunden müssen sich in diesem Fall direkt an den Netzbetreiber wenden, jeder Fall wird individuell behandelt.

(Bildquelle Beitragsbild: istockphoto.com, Yuri Arcurs)

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