Störung bei Vodafone: Bekommen Kunden Entschädigung?
Die langfriste Störung bei Vodafone am 9. März 2016 hat viele Kunden verärgert. Ein Ausfall einer Datenbank in Essen ließ sich erst nach vielen Stunden beheben. Besonders betroffen waren Kunden des Düsseldorfer Netzbetreibers, welche Telefon und Internet geschäftlich nutzen. Gibt es hier eine Entschädigung vom Netzbetreiber?
Am 09. März 2016 fiel das Netz von Vodafone für mehrere Stunden aus. Von dem Ausfall waren deutschlandweit 400 000 Kunden betroffen. Gegen die Mittagszeit (9. März) meldeten immer mehr Medien einen großflächigen Netzausfall beim Düsseldorfer Netzbetreiber, der sich auf mehrere Regionen in Deutschland konzentrierte. Vodafone informierte seine Kunden im eigenen Forum und in den Sozialen Medien, dass man mit Hochdruck an der Behebung des Problems arbeite. Gegen 20 Uhr hieß es, dass die meisten Kunden wieder den Service nutzen konnten. Um 24:00 Uhr gab es in einem Update eine weitere Erfolgsmeldung, es gab jedoch weiterhin Kunden ohne Telefon und Internet. Erst in den frühen Morgenstunden am 10. März war der Netzausfall endgültig behoben.
Besonders ärgerlich war der Ausfall für alle, welche das Netz von Vodafone beruflich nutzen. Hier war man für Kunden über mehrere Stunden nicht erreichbar oder konnte nicht ins Netz. Bedenkt man, dass der Netzbetreiber die Störung erst in den späten Abendstunden beheben konnte, ging für Vodafone-Kunden fast ein ganzer Arbeitstag verloren. In den sozialen Medien findet man viele Kommentare erboster Nutzer, welche über einen Netzausfall von deutlich über 12 Stunden klagen. Gibt es in diesem Fall eine Chance auf Entschädigung für den Verdienstausfall als Geschäftskunde?
Geringe Chance auf Schadensersatz
Grundsätzlich haben Kunden bei Netzausfall einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem Grundsatzurteil (Az: III ZR 98/12) aus dem Jahr 2013 des Bundesgerichtshof hervor. Dort bekam ein Privatkunde recht auf Entschädigung, der nach einem Fehler bei einer Tarifumstellung ganze 2 Monate kein Internet nutzen konnte. Laut dem Gericht sei Internet mittlerweile ein Wirtschaftsgut, welches auch im privaten Bereich im Alltag von zentraler Bedeutung sei. Dort handelte es sich um einen gravierenden Ausfall von zwei Monaten. Doch wie sieht es im Fall von Vodafone aus?
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Hier wird es mit einer Entschädigung deutlich schwieriger. Zuerst müsste man den Netzbetreiber ein Verschulden oder fahrlässiges Verfahren nachweisen können. Dazu sichern sich die Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen gegen eben solche Fälle ab. Dort heißt es häufig, dass Internet und Telefon nur 97 Prozent der Zeit zur Verfügung stehen müssen. Vodafone hat jedoch bereits in den Sozialen Medien und im Kundenforum angekündigt. Wer länger als 24 Stunden von dem Problem betroffen war, soll sich an den Kundenservice von Vodafone wenden. Dort prüfe man ein „individuelles Entgegenkommen“. Dies dürfe jeodoch nur auf die wenigsten Kunden zutreffen.