Rufnummernmitnahme: Behörde geht gegen o2 und 1&1 vor

Wie teuer darf die Rufnummernmitnahme sein? Die Preise bei den Mobilfunkanbietern sind unterschiedlich. 1&1 und o2 verlangen nach Ansicht der Bundesnetzagentur zu viel. Die Behörde hat die Anbieter aufgefordert, die Gebühr hier zu senken. 1&1 und o2 kamen der Aufforderung nun pünktlich nach.


Update (20. April 2020): 1&1 und o2 kamen nun der Aufforderung der Bundesnetzagentur nach. Pünktlich zum 20. April beträgt die Gebühr für die Rufnummernmitnahme bei diesen Anbietern maximal 6,82 Euro. Offenbar wollte man es nicht auf ein Verfahren mit einer möglichen Geldstrafe nicht einlassen. Deutsche Telekom und Vodafone hatten die Gebühr schon davor gesenkt. Ab heute darf kein Mobilfunkanbieter mehr als 6,82 Euro (brutto) für die Mitnahme einer Rufnummer verlangen. Höhere Gebühren sollten Verbraucher sofort der Regulierungsbehörde melden.


Wer seinen Mobilfunkanbieter wechselt, möchte häufig seine Rufnummer mitnehmen. Für diese Rufnummernmitnahme berechnen die Anbieter eine einmalige Gebühr, die von der Höhe recht unterschiedlich ausfällt. Bei o2 zahlen Kunden für diesen Service aktuell 29,95 Euro, bei 1&1 fällt maximal die gleiche Gebühr an. Diese Kosten sind nach Ansicht der Bundesnetzagentur eindeutig zu hoch. Die Regulierungsbehörde hat 1&1 und o2 aufgefordert, die Gebühren für die Rufnummernmitnahme zu senken.

Rufnummernmitnahme
Die Rufnummernmitnahme darf nicht zu teuer sein (Bildquelle: ©Drobot Dean – stock.adobe.com)

Der Hintergrund: Die Mobilfunkanbieter sollen ab dem 20. April 2020 die Portierungsgebühr senken. Viele Anbieter sind der Aufforderung der Bundesnetzagentur nachgekommen und senken die Gebühr für die Rufnummernmitnahme freiwillig. Durch ein niedrigeres Entgelt soll der Wechsel für Kunden leichter und attraktiver werden. Die Behörde hält maximal eine Gebühr von 6,82 Euro für angemessen. 1&1 und o2 liegen deutlich darüber. Die Anbieter sind jedoch nicht bereit, die Gebühr für die Rufnummernmitnahme bis zu 20. April wie gewünscht zu senken.

1&1 und o2 drohen Geldstrafen

Die Bundesnetzagentur hat nun ein Verfahren gegen 1&1 und o2 eingeleitet, es drohen Geldstrafen für die Mobilfunkanbieter.  Neben diesen beiden großen Anbietern, hat die Behörde auch gegen kleine Mobilfunkanbieter ein Verfahren eingeleitet. Telefónica Deutschland hat angekündigt, das Ende des Verfahrens abzuwarten. Es müsse sichergestellt werden, dass sich alle Anbieter an das neue Portierungsentgelt halten. 1&1 wiederum möchte eine Novelle des TKG abwarten. Die Regulierungsbehörde besteht jedoch darauf, dass die Änderungen bei allen Anbietern bis zu 20. April erfolgen.

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Damit droht o2 bereits eine zweite Geldstrafe durch die Bundesnetzagentur. Aktuell wird spekuliert, ob Telefónica Deutschland eine Strafe im zweistelligen Millionenbereich droht, da der Netzbetreiber die Auflagen für den LTE-Ausbau aus der Auktion 2015 nicht erfüllen konnte. Die Regulierungsbehörde hat zu dieser Frage noch keine Stellung bezogen. Klar ist, dass eine mögliche Strafe für die Gebühr bei der Rufnummernmitnahmen nicht so hoch ausfallen dürfte.

(Bildquelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur)

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