Prepaid-Karten: Ausweispflicht ab 01. Juli 2017

Wer ab dem 01. Juli 2017 eine Prepaid-Karte für ein Smartphone erwirbt, muss ein Ausweisdokument vorlegen. Dies sieht das Antiterrorgesetz der Bundesregierung vor. Der Nachweis kann über einen Personalausweis oder (ausländischen) Reisepass erfolgten. Mit dem Gesetz soll mehr keine anonyme Kommunikation möglich sein.

In etwa einem Jahre kommen größere Änderungen auf Prepaid-Kunden zu. Wer ab dem 01. Juli 2017 eine SIM-Karte ohne Vertragsbindung erwerben möchte, muss ein Ausweisdokument vorlegen. Diese Regelung sieht das „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ vor. Das Antiterrorgesetz gilt seit dem 30. Juli 2016. Die deutschen Netzbetreiber haben etwa ein Jahr Zeit, um die Regelung bei den Prepaid-Verträgen umzusetzen. Der Stichtag ist der besagte 01. Juli 2017. Eine Umsetzung des Gesetzes ist auch früher möglich. Die neuen Regel soll verhindern, dass Terroristen und Kriminelle anonyme über Handys kommunizieren und so Straftaten planen.

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Ab dem 01. Juli 2017 kommen auf Mobilfunk-Kunden Änderungen zu. (Bildquelle: istockphoto.com, NexTser)

Bisher ist es möglich, eine SIM-Karte für Prepaid direkt bei einem Discounter wie ALDI an der Kasse oder auch online zu kaufen. Zwar muss man bei der Registrierung persönliche Daten wie Name und Adresse angeben, diese Angaben werden jedoch vor der Freischaltung der SIM-Karte selten überprüft. So kann man sich auch ganz einfach mit einem Fantasienamen registrieren. In Zukunft möchte man dies verhindern, indem sich die Prepaid-Nutzer zwingend über ein Ausweisdokument identifizieren. Hierbei kann es sich um einen Personalausweiß oder auch (ausländischen) Reisepass handeln. Ebenso denkbar ist eine Identifizierung über einen Aufenthaltstitel oder Ersatzpapiere für Flüchtlinge.

Mehraufwand für die Mobilfunkanbieter

Auf Änderungen beim Erwerb von Prepaid-Karten hatte sich die Koalition bereits Mitte April 2016 geeinigt. Nun hatte man das Gesetz im Eiltempo noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière rechtfertigte die schnelle Entscheidung wie folgt: „Das Schließen von Sicherheitslücken duldet keinen zeitlichen Aufschub.“ Für die Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter entsteht in Zukunft ein Mehraufwand. Sie müssen in den nächsten Monaten entsprechende Abläufe zur Identifikation etablieren und die Systeme vorbereiten. Auf die Preise im Prepaid-Bereich dürfte dieser Mehraufwand jedoch keine Auswirkungen haben.

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Showing 8 comments
  • AnonSims
    Antworten

    Gebrauchte Simkarten dürfen nur mit Ausweis-Scan bzw Foto verkauft werden – siehe Ebay Offcial Lyca Händler o.ä.

  • spiridon
    Antworten

    Eine frage was ist wenn sich eine Person eine Sim-Karte aus den Nachbarschaftsstaaten besorgt, weil diese eine oder andere Person bsp. eh direkt neben dem Nachbarstaat wohnt. Darf dann diese Person den diese Karte hier verwenden oder darf sie das nicht? Und was ist mit solchen Platformen welche in Internet anonyme Karten eben aus anderen Nachbarstätten auf Deutschen Tauschbörsen verkaufen? Und wie ist das mit dem Roming-Nutzung kostenlos oder entsehen doch versteckte Gebühren nach 6 Monaten. Vermutlich wird das je nach Anbieter unterschiedlich. Doch dann wäre das „Roming“ im Deutschen-Raum kostenpflichtig.

  • thomas
    Antworten

    es ist immer eine email adresse nötig, was ist mit den Rentnern die keine haben

  • Wilfried Hoyer
    Antworten

    Was ist denn mit den vorhandenen karten ??? Laufen die einfach weiter wie bisher . oder muß man sich hier dann bei den Aufladekarten Registrieren lassen ?? Da sagt keiner was drüber !!! Das es hier nur um Überwachung geht ist doch wohl klar !!
    Es geht nicht nur um Terror ! Hier wird die Bevölkerung mal wieder belogen !!

    • Marius Pieruschka
      Antworten

      Hallo Herr Hoyer,

      SIM-Karten, welche vor dem 01. Juli 2017 aktiviert wurden, kann man ganz normal weiter nutzen. Auch beim Aufladen müssen Sie keine Daten nennen oder sonstige Angaben machen. Wer eine neue Prepaid-Karte ab dem 01. Juli 2017 erwirbt, muss ein Ausweisdokument vorlegen und sich registrieren.

      Schöne Grüße vom

      4G.de-Team

  • Ali Mente
    Antworten

    Oder man kauft sich jetzt ein paar Karten auf Vorrat

  • Friedhelm K.
    Antworten

    Darf ich höflich darauf hinweisen, dass sich der Terrorist eine österreichische oder britische SIM-Karte besorgen wird? Beide sind anonym erhältlich, ohne jegliche Registrierung (getestet: GB 09/16, AT 11/16), beide sind roaming-fähig.

    • User
      Antworten

      Hallo Friedhelm. hier nur ganz knapp. es geht nicht um terror sondern um überwachung. mehr möchte ich jetzt nicht dazu schreiben. weil es sonst x seiten lang wäre

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