OVG Münster: Telekom muss StreamOn anpassen
Die Telekom muss StreamOn anpassen, so entschied das Oberverwaltungsgericht Münster und gab der Bundesnetzagentur Recht. Der Netzbetreiber darf die Qualität beim Streaming nicht künstlich reduzieren, ebenso muss das Zero Rating Angebot im EU-Ausland nutzbar sein. Ein Widerspruch gegen das Urteil ist nicht möglich.
Das Warten hat ein Ende, das OVG Münster hat das Urteil zu StreamOn der Telekom verkündigt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Ansicht der Bundesnetzagentur in beiden Punkten. Zugleich folgte das Gericht der Argumentation der ersten Instanz in Köln. Der Netzbetreiber darf die Qualität beim Video-Streaming nicht künstlich reduzieren. Eine solche Drosselung der Videoqualität verstoße gegen die Netzneutralität und somit gegen die Gleichbehandlung allen Datenverkehrs im Internet. An der Auffassung des OVG Münster sei es auch unwesentlich, ob der Kunde einer solchen Reduzierung der Qualität zustimme, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts heißt.
Weiterhin muss die Telekom eine Nutzung des Zero Rating Angebots innerhalb der EU erlauben. Im Ausland wird bei der Nutzung der Musik- und Videopartner von StreamOn Datenvolumen angerechnet. Diese Praxis verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen europäische Roaming-Regeln. Die Deutsche Telekom hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, eine Nutzung von StreamOn innerhalb der EU sei nicht wirtschaftlich und es kommen unberechenbare Kosten auf den Netzbetreiber zu. Nutzt der Kunde das Zero Rating Angebot innerhalb der EU, entstehen pro GB Kosten von 4,50 Euro für die Telekom. Diese Preise berechnen sich 2019 die Netzbetreiber gegenseitig beim Roaming.
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Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und ein Widerspruch ist somit nicht möglich. Der Bonner Netzbetreiber muss nun StreamOn entsprechend ändern oder einstellen.
Deutsche Telekom wird StreamOn weiter anbieten
Der Netzbetreiber hat bereits auf das Urteil reagiert, wie inside handy berichtet. Das Unternehmen wird das Zero Rating Angebot weiter anbieten, es werde auch keinen Aufpreis für StreamOn geben. Man hoffe nun auf eine angemessene Frist der Bundesnetzagentur, um die notwendigen Änderungen umzusetzen. Aktuell ändert sich für die Kunden nichts.
Damit dürfte ein jahrelanger Rechtsstreit um StreamOn beendet sein. Seit Oktober 2017 fordert die Bundesnetzagentur den Bonner Netzbetreiber immer wieder zu Anpassungen beim Zero Rating Angebot auf. Die Telekom widersprach den Fristen der Behörde mehrfach und suchte in zwei Instanzen eine Klärung vor Gericht. Sicherlich wird der Netzbetreiber noch weitere rechtliche Schritte prüfen, es dürfte jedoch kaum noch Spielraum geben.
(Bildquelle Beitragsbild: Deutsche Telekom)