o2 und gestrichene Treuerabatte – Was sagt der Anwalt?

Der Netzbetreiber o2 streicht Treuerabatte, wenn Kunden ihren Vertrag früher kündigen. Diese Nachricht sorgte und sorgt noch für viel Wirbel. Die Pressestelle von Telefónica Deutschland hat mittlerweile verschiedene Redaktion angeschrieben und das Vorgehen erläutert. Laut einem Anwalt ist das Streichen des Rabatts nicht anfechtbar.

Anfang der Woche berichtete Caschys Blog: Der Netzbetreiber o2 würde seinen Kunden Rabatte streichen, wenn diese ihren Vertrag früher kündigen. Diese Nachricht sorgte für viel Wirbel. Viele Redakteure nahmen die Meldung auf und berichteten darüber. Bei genauer Betrachtung stellte sich schnell heraus, dass nur Kunden mit sogenannten Treuerabatten  betroffen sind. Die Pressestelle von Telefónica Deutschland reagierte auf die Meldungen und schickte eine Stellungnahme an verschiedene Redaktionen. Dem Infoportal 4G.de teilte o2 per Mail mit:

„o2 hat im Dezember 2017 begonnen, seinen Bestandskunden im Zuge einer Vertragsverlängerung einen Treuerabatt einzuräumen. Nur Kunden, die diesen Rabatt erhalten haben, verlieren diesen im Falle einer Kündigung. Alle anderen Rabatte bleiben wie gewohnt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen – auch nach einer Kündigung. Der Kunde wird darüber auf verschiedenen Wegen informiert: im Gespräch über die Vertragsverlängerung, in seiner Auftragsbestätigung-Mail über den neuen Tarif und im Falle einer Kündigung im Kündigungsbestätigungsschreiben.“

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o2 informiert die Kunden über die Vertragsklausel (© Uwe Annas – stock.adobe.com)

Es handelt sich somit um eine recht neue Regelung vom Dezember 2017. Betroffen sind nur Kunden mit Vertragsverlängerung,  andere Rabatte sind von der Regelung ausgeschlossen. Doch ist das Streichen von Treuerabatten nach einer frühen Kündigung überhaupt zulässig? Der Stern hat hierzu den Medienanwalt Christian Solmecke befragt.

Streichung des Rabatts rechtlich nicht anfechtbar

Nach der Einschätzung von Solmecke ist der Wegfall des Treuerabatts nach frühzeitiger Kündigung nicht anfechtbar. Gegenüber dem Stern sagte der Medienanwalt: „So skurril und für Kunden unschön diese vertragliche und an die Kündigung gebundene Rabattgewährung letztlich auch sein mag: Wenn der Kunde bei Vertragsverlängerung rechtlich einwandfrei darauf hingewiesen wurde, so ist diese Regelung rechtlich gültig.“ (Quelle: Stern)

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Die Regelung ließe sich nur anfechten, wenn der Kunde bei der Vertragsverlängerung nicht darüber informiert wird. In der Stellungnahme hat o2 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man den Kunden auf verschiedenen Wegen über die Vertragsklausel informiert. Letztendlich hat der Kunde schlechte Chancen gegen die Regelung vorzugehen. Betroffenen Kunden kann man nur raten: Wer bereits jetzt weiß, dass er seinen o2-Vertrag kündigen möchte, sollte sich den Termin notieren und drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. So entfällt der Rabatt nur für wenige Monate.

(Bildquelle Beitragsbild: © Jacob Lund – stock.adobe.com)

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Showing 1 comments
  • Kunde
    Antworten

    Natürlich ist er anfechtbar !!! Dieser Rabatt ist für ein 24 Monatsvertrag. Jeder Kunde muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages fristgerecht kündigen wenn er kein weiteres Jahr gebunden sein möchte. Der Kunde erfüllt seinen Vertrag auch wenn er fristgerecht kündigt. Hier liegt ganz klar eine Täuschung vor, da ja dieser Anbieter suggeriert einen Rabatt für 24 Monate zu gewähren wenn der Kunde den 24 monatigen Vertrag einhält. Ich gehe sogar soweit das der Kunde genötigt wird, nicht zu kündigen, wenn er den Rabatt erhalten möchte. Ferner könnte hier ein unlauterer Wettbewerb vorliegen.

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