Mobilfunk-Verträge erhalten Laufzeit von 12 Monaten
Mobilfunk-Verträge dürften nur noch eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Weiterhin profitieren die Verbraucher von kürzeren Kündigungsfristen. TK-Anbieter müssen dazu eine Kündigung per Button online erlauben. Das Gesetz haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die meisten Regelungen treten in Q3/2021 in Kraft.
TK-Anbieter müssen ihren Kunden Mobilfunk-Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten anbieten. Das Gesetz für „Faire Verbraucherverträge“ hat der Bundestag am 25.06.2021 verabschiedet, die notwendige Zustimmung des Bundesrates ist ebenso erfolgt. Das Gesetz regelt jedoch nicht kürzere Vertragslaufzeiten, sondern soll den Verbrauchern auch die Kündigung erleichtern. Erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit keine Kündigung, darf der Anbieter den Vertrag um maximal drei Monate verlängern. Die Kündigungsfrist wird dazu bei Mobilfunk-Verträgen von drei auf einen Monat verkürzt.
Eine Neuigkeit ist der Kündigungsbutton, diese Regelung gab es beim ersten Entwurf noch nicht und diese Regel kam durch den Druck von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ins Gesetz. Verträge können in Kürze ebenso einfach gekündigt werden, wie sie abgeschlossen wurden. TK-Anbieter müssen auf ihrer Seite gut sichtbar einen Kündigungsbutton anbieten, hierüber können die Nutzer dann ganz unkompliziert ihren Vertrag kündigen.
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Verbraucherschützern geht die Neuerungen für Mobilfunk-Verträge nicht weit genug. So können die TK-Anbieter weiterhin Verträge mit zwei Jahren anbieten, wenn es für die Verbraucher eine Alternative mit 12 Monaten gibt. Gerade bei Verträgen mit einem Smartphone kann eine Laufzeit von 24 Monaten Sinn machen.
Wann treten die Regelungen im Mobilfunk in Kraft?
Der Bundestag hat die Änderungen für Mobilfunk-Kunden Ende Juni beschlossen. Laut dem Bundesrat soll ein Großteil der Regelungen in Q3/2021 in Kraft treten. Wann genau die TK-Anbieter die Neuregelung umsetzen müssen, ist nicht bekannt. Bis Ende September dürften immer mehr TK-Anbieter Tarife mit einer Laufzeit von 12 Monaten vermarkten, Tarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten dürfte es weiter geben. Wahrscheinlich haben die Tarife mit kurzer Laufzeit eine höhere monatliche Grundgebühr.
Für die Kündigungsfrist gilt eine mehrmonatige Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten tritt erst am 01. Juli 2022 in Kraft.
(Bildquelle: B.Teerapong – stock.adobe.com)