Mobilfunk: Anbieter müssen Verträge mit 12 Monaten vermarkten
Im Bereich Mobilfunk erwarten die Verbraucher im kommenden Jahr Änderungen. Anbieter müssen laut einem Gesetzentwurf des Justizministeriums Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten als Alternative zu Verträgen mit 24 Monaten vermarkten. Die monatliche Grundgebühr darf bei 12 Monaten teurer als bei 24 Monaten sein.
Im kommenden Jahr müssen Netzbetreiber, Mobilfunkdiscounter und Reseller ihren Kunden auch Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten anbieten, so sieht es ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor. Das Gesetz soll „faire Verbraucherverträge“ im Mobilfunk und weiteren Branchen durchsetzen (z.B. Zeitungsabos, Fitness-Studios). Es wird jedoch weiterhin Verträge mit 24 Monaten geben, hierauf hat das Wirtschaftsministerium gedrängt. Am Ende ist ein fauler Kompromiss rausgekommen, der den Verbraucher mehr schaden als nutzen könnte.
Schauen wir uns das Gesetz im Bereich Mobilfunk etwas genauer an. Mobilfunkanbieter müssen in Zukunft den Kunden eine Alternative zum Vertrag von zwei Jahren anbieten. Bei der Alternative handelt es sich um besagten Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr. Nun kommt der Wehrmutstropfen. Die monatliche Grundgebühr darf bei der Variante mit kürzerer Laufzeit um 25 Monate höher sein.
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Hier stellt sich die Frage, ob sich die Verbraucher wirklich für den teureren Vertrag entscheiden. Bei günstigen Verträgen der Discounter dürften die 25 Prozent nicht so sehr ins Gewicht fallen, bei den teuren Smartphone-Tarifen der Netzbetreiber schon. Nehmen wir als Beispiel die Magenta Mobil Tarife der Deutschen Telekom. Hier reicht die monatliche Grundgebühr von 39 bis 83 Euro. Man darf auch gespannt sein, wie Bundle-Verträge (Smartphone + Tarif) mit einer Laufzeit von 12 Monaten aussehen.
Zweijahresverträge im Mobilfunk wirklich ein Problem?
Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz die Verbraucher schützen und für faire Verträge sorgen. Die meisten Kunden haben sich an die Zweijahresverträge im Mobilfunk gewöhnt und sehen kein Problem darin. Wer sich nicht langfristig an einen Anbieter binden will, findet ausreichend Alternativen. Zahlreiche Discounter bieten heute wahlweise Mobilfunkverträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten oder 1 Monat zu gleichen Konditionen an. Dazu gibt es ein breites Angebot im Bereich Prepaid.
Prof. Dr. Torsten Gerpott, ein absoluter Fachmann im Bereich Mobilfunk, hat in einem Gastbeitrag auf teltarif.de darauf hingewiesen, dass bereits seit Mai 2012 im TKG (§43b) Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr verankert sind. Diese Verträge mit einem Jahr sind schon heute buchbar. Die Mobilfunkanbieter vermarkten diese Tarife mit kurzer Laufzeit nicht offensiv. Nach der Auffassung von Gerpott hätte der Gesetzgeber die Anbieter besser zu einer offensiven Bewerbung der bestehenden 12 Monate Verträge verpflichten sollen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Gesetzesänderung im Mobilfunk auswirkt. Am Ende dürfen sich die meisten Verbraucher für die gewohnten Verträge mit 24 Monaten entscheiden, da das Angebot mit kürzerer Laufzeit zu teuer ist.
(Bildquelle Beitragsbild: © PATARAPONG SARABOON – stock.adobe.com)