Mobilfunk und Festnetz: Anbieter müssen Tarifdetails nennen

Bei Verträgen im Mobilfunk und Festnetz tritt bald mit der neuen Transparenzverordnung eine wichtige Regelung in Kraft. Ab dem 01. Juni 2017 müssen Anbieter Verbraucher knapp und transparent über Vertragsdetails informieren. Alle wichtigen Angaben sollen auf einem Datenblatt stehen. Die Suche im Kleingedruckten gehört damit der Vergangenheit an.

In wenigen Tagen gibt es wichtige Änderungen im Bereich Mobilfunk und Festnetz. Ab dem 01. Juni 2017 müssen Anbieter Neukunden knapp und transparent vor Vertragsabschluss über alle Vertragsdetails informieren. Dies sieht die im Dezember 2016 erlassene Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vor. Die Informationen zum Vertrag sollen leicht verständlich sein und im Regelfall auf einem Datenblatt stehen. Ein Datenblatt für einen Mobilfunk-Vertrag nennt dann zum Beispiel die Vertragslaufzeit, mögliche Preisänderungen, Datenvolumen und die Übertragungsrate nach der Drosselung. Mit der neuen Verordnung soll die Suche im Kleingedruckten von Verträgen der Vergangenheit angehören.

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Mobilfunk und Festnetz - Anbieter müssen transparent informieren (Bildquelle: istockphoto.com, Picasa)

Es geht es um mehr Transparenz für den Kunden. So können Netzbetreiber zum Beispiel die umstrittene Datenautomatik im Mobilfunk nicht in irgendwelchen Fußnoten verstecken. Ebenso sind ab 01. Juni 2017 Preiserhöhungen klar ersichtlich. Dies macht Sinn, denn bei vielen Smartphone-Verträgen erhöht sich die monatliche Grundgebühr ab dem 13. Monat. Alle genannten Infos sollen den Kunden vor einem Vertragsabschluss vorliegen. Für Verbraucher, welche ihren Vertrag online abschließen, müssen entsprechende Datenblätter zum Download bereitstehen. Dabei ist es selbstverständlich, dass Kunden nach den Informationen nicht lange suchen müssen. Die Infos sind laut Regelung auf den entsprechenden Internetseiten leicht zugänglich.

Ab Dezember 2017 müssen auch Bestandskunden informiert werden

Die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur sieht dazu vor, dass die Anbieter im Bereich Mobilfunk und Festnetz ab Dezember 2017 auch Bestandskunden informieren. Auf jeder monatlichen Rechnung muss der Anbieter dann den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist nennen. In wenigen Tagen stehen jedoch erst einmal die Infoblätter für Neukunden an. Die Dienstleister im Bereich Telekommunikation hatten seit Dezember 2016 ein halbes Jahr Zeit, sich auf die Verordnung vorzubereiten. Man kann davon ausgehen, dass es hier keine größeren Probleme bei der Umsetzung der Transparenzverordnung gibt. Für den Kunden bringt die neue Regelung viele Vorteile. Nun sollte es auch wesentlich leichter sein, Tarife im Mobilfunk und Festnetz miteinander zu vergleichen.

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