Mobilfunk: Abschaffung der Roaming-Gebühren nur für 90 Tage

Im Juni 2017 sollte die Roaming-Gebühren im Mobilfunk innerhalb der EU wegfallen. Nun rudert die EU Kommission zurück. Man möchte die Gebühren für Telefonieren und Surfen im Ausland nur noch für 90 Tage streichen. In Brüssel spricht man nun einer Fair Use-Regelung und will dauerhaftes Roaming verhindern.

Im Juni 2017 sollten im Mobilfunk die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union entfallen. Doch die endgültige Abschaffung der Gebühren für Telefonate und mobiles Internet ist offenbar vom Tisch. In Kürze legt die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, welcher den Wegfall der Roaming-Gebühren im Mobilfunk auf nur 90 Tage begrenzen soll. Die Kommission spricht hier von einer Fair Use-Regelung um Missbrauch etwa durch dauerhaftes Roaming zu verhindern. So könnte ein EU-Bürger eine günstige SIM-Karte in Finnland erwerben und dann in Deutschland dauerhaft nutzen. Eben dies möchte die EU-Kommission verhindert.

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Die Roaming-Gebühren sollen nicht dauerhaft entfallen (Bildquelle: istockphoto.com, NexTser)

Mit einem dauerhaften Wegfall der Roaming-Gebühren befürchtet die EU, dass die Preise im Mobilfunk europaweit auf ein sehr niedriges Niveau fallen. Dies wäre zum Beispiel nicht im Interesse der deutschen Netzbetreiber, welche jährlich hohe Investition in die Netze haben. So verwies die Telekom erst kürzlich darauf, dass man allein in Deutschland in Zukunft jedes Jahr 80 Mrd. Euro Inverstieren müsse, um die Netze im Mobilfunk auf dem neusten Stand zu halten. Der Gesetzentwurf sieht dazu eine weitere Regelung vor. Netzbetreiber können jeweils nach 30 Tage eine Einwahl ins Heimnetz verlangen. Wer sich als mehr als 30 Tage im Ausland aufhält, kann dann sein Smartphone nicht mehr ohne Einschränkung nutzen. Hier zeigt sich dann auch, dass die neue Regelung im Mobilfunk offenbar nicht für 90 Tage am Stück gelten soll.

Wer sich insgesamt weniger als 90 Tage im Jahr im Ausland aufhält, dürfte mit der Gesetzesvorlage zu den Roaming-Gebühren innerhalb der EU keine Probleme haben. Für EU-Grenzgänger und Pendler gibt es dazu eine Ausnahme. Das kurzzeitige Einbuchen in ein fremdes Netz soll nicht als Roaming gelten.

Verbraucherschützer kritisieren Entwurf zum Mobilfunk

Die Verbraucherschützer europaweit haben bereits die Gesetzesvorlage der EU-Kommission kritisiert und zeigen sich enttäusch. Die EU-Kommission verweist auf die notwendige Fair Use-Regelung mit 90 Tagen, um einen Missbrauch mit dauerhaften Roaming im Mobilfunk zu verhindern. Dazu dürfte die 90-Tage-Regelung für die meisten EU-Bürger völlig ausreichend sein, um keine Roaming-Gebühren beim Telefonieren und Surfen im Ausland zahlen zu müssen. Der durchschnittliche EU-Bürger verreise 11 Tage innerhalb der europäischen Union.

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Update

Die EU-Komission hat nach massiver Kritik von Verbraucherschützern und Verbrauchern den Vorschlag wieder zurückgezogen. Der Entwurf soll noch einmal überarbeitet werden, dies hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angeordnet. Welche Passagen man in der Gesetzesvorlage ändern möchte ist nicht bekannt.

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