Mobilfunk: o2 erfüllt Auflagen der Bundesnetzagentur nicht

Der Netzbetreiber o2 konnte die Auflagen aus der Auktion 2015 für Anfang 2020 nicht erfüllen, wie aus einem Bericht der Bundesnetzagentur hervorgeht. Deutsche Telekom und Vodafone haben die Auflagen zur LTE-Netzabdeckung in den Bundesländern erfüllt. Eine Strafe droht Telefónica Deutschland wohl nicht.

Telekom, Vodafone und o2 haben sich bei der Auktion 2015 verpflichtet, bis zum 01.01.2020 bundesweit eine 4G-Abdeckung von mindestens 98 Prozent (nach Bevölkerung) zu bieten. Jedes Bundesland musste zu diesem Zeitpunkt mit mindestens 97 Prozent (nach Bevölkerung) abgedeckt sein. Die Versorgungsauflagen sehen die Abdeckung mit einer Mindestrate von 50 Mbit/s je Antennensektor vor. Weiterhin mussten die Anbieter Bundesautobahnen und Schienen mit schnellem Mobilfunk versorgen.

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o2 konnte die Auflagen nicht erfüllen (Bildquelle: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Zahlen der Netzbetreiber zur LTE-Netzabdeckung in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Telekom und Vodafone konnten wenn auch knapp die wichtigsten Versorgungsauflagen erfüllen. Telefónica Deutschland zeigt bei der 4G-Abdeckung Anfang 2020 erschreckende Defizite. In keinem der Flächenbundesländer konnte der Netzbetreiber die Versorgungsauflage von 97 Prozent erfüllen.

Völlig überraschend sind die Ergebnisse nicht. Bereits im Mai 2019 hatte die Regulierungsbehörde gezweifelt, ob Telefónica Deutschland die Verpflichtungen erfüllen kann. Alle genannten Zahlen stammen direkt von den Netzbetreibern. Die Bundesnetzagentur wird die Angaben in den kommenden Wochen genau prüfen.

o2 liegt teilweise deutlich unter 97 Prozent

Schauen wir uns die veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur näher an. Besonders schlecht steht es um die LTE-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland in Brandenburg (62,6 Prozent), Rheinland-Pfalz (65,4 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (72,9 Prozent). Die beste Abdeckung bietet der Netzbetreiber mit 94,3 Prozent in Nordrhein-Westfalen, auch hier erfüllt man die Auflagen nicht. Bei der bundesweiten 4G-Netzabdeckung (nach Bevölkerung) nennt die Bundesnetzagentur 84,1 Prozent. Hier wurde das Ziel von 98 Prozent deutlich verfehlt.

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Besser sieht es bei der bundesweiten 4G-Abdeckung bei der Deutschen Telekom (98,1 Prozent) und Vodafone (98,6 Prozent) aus. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland lag die Telekom Anfang 2020 leicht unter 97 Prozent. Laut den Angaben der Bundesnetzagentur spielen hier Ausbauhindernisse an etlichen Standorten eine Rolle. Die Telekom kann anders als o2 diese Probleme kurzfristig beheben. Vodafone konnte die Versorgungsverpflichtungen bundesweit und in den einzelnen Bundesländern erfüllen.

Bei den Bundesautobahnen (BAB) und Schienen kann keiner der Netzbetreiber die Auflagen einer vollständigen Netzabdeckung erfüllen. Am besten schneidet hier die Telekom mit 97,6 Prozent (Autobahn) und 96,4 Prozent (Bahn) ab.

Netzbetreiber drohen offenbar keine Strafen

Obwohl die Netzbetreiber nicht alle Auflagen aus der Auktion 2015 erfüllt haben, droht ihnen wohl keine Strafe. Selbst o2 muss trotz schlechter 4G-Netzabdeckung nicht mit Sanktionen rechnen. Die Bundesnetzagentur führt im Bericht auf, warum die Netzbetreiber die Auflagen nicht wie gewünscht erfüllen konnten:

„Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. […].Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.“ (Quelle: Bundesnetzagentur)

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Vieles spricht dafür, dass die Behörde o2 einfach eine neue Frist bis Ende 2020 zur Erfüllung der Auflagen setzt. Die möglichen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro dürften Telefónica Deutschland kaum wehtun. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Homann, sieht zwar durchaus die Möglichkeiten von Sanktionen: „Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen.“ (Quelle: Bundesnetzagentur) Jedoch ist das Hauptziel zusammen mit den Netzbetreibern eine schnelle Lösung zu finden.

(Bildquelle Beitragsbild: © serhio777 – stock.adobe.com)

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