Mobilfunk: EU möchte dauerhaftes Roaming verhindern
Die Mitgliedstaaten der EU haben der Abschaffung der Roaming Gebühren ab 15. Juni 2017 innerhalb von Europa zugestimmt. Das Gesetz, welches zur Abstimmung vorlag, regelt auch wie man Missbrauch durch Dauerroaming verhindern möchte. Nutzt ein Kunde sein Smartphone mehrere Monate im Ausland, können Anbieter Auskunft hierzu verlangen.
Ab 15. Juni 2017 fallen die Roaming Gebühren für Telefonieren und Surfen innerhalb der EU weg. In der letzten Woche haben die EU Mitgliedsstaaten einen Gesetzesentwurf der EU Kommission zugestimmt. Das Gesetz regelt auch die für viele Netzbetreiber heikle Frage, wie man effektiv gegen dauerhaftes Roaming vorgehen möchte. So könnte zum Beispiel ein deutscher Verbraucher einen günstigen LTE-Tarif in Österreich abschließen und dann dauerhaft in Deutschland nutzen. Wer einen Mobilfunkvertrag in Österreich oder einem anderen europäischen Land abschließen möchte, muss laut dem Gesetz zur Abschaffung der Roaming Gebühren ein „stabile Bindung“ zu diesem Land nachweisen. Dies kann etwa durch einen Arbeitsplatz, ein Studium oder ein Ferienhaus nachgewiesen werden. Wobei die Formulierung „stabile Bindung“ einen gewissen Interpretationsspielraum lässt.

Nun haben die Mobilfunkanbieter das Recht, einen möglichen Missbrauch durch dauerhaftes Roaming zu überprüfen. Stellt der Netzbetreiber Unregelmäßigkeiten fest, darf er nach vier Monaten nachhaken. Dem Verbraucher bleiben dann zwei Wochen für eine Stellungnahme. Eine Unregelmäßigkeit wäre es zum Beispiel, wenn man sich die Hälfte seines Datenvolumens im Ausland verbraucht. Doch viele Mobilfunkanbieter sehen diese Regelung zum dauerhaften Roaming kritisch. Eine solche Einzelprüfung sei mit einem großen Aufwand verbunden. Am Ende könnten einzelne Anbieter komplett auf solche Überprüfungen verzichten. Besser sieht es für Anbieter mit ungedrosselten Datenflats aus. Unlimitiertes Surfen soll im Ausland nicht möglich sein. Hier wird es eine Ausnahmeregelung geben.
Wie können Netzbetreiber Missbrauch verhindern
Man darf gespannt sein, ob Dauerroaming ab Mitte 2017 wirklich zu einem ernsthaften Problem wird. Es wird sicherlich gerade in Deutschland, wo die Mobilfunktarife im europäischen Vergleich teuer sind, einzelne findige Nutzer geben, welche sich eine SIM-Karte im Ausland besorgen. Wollen die Anbieter einen Missbrauch wirksam vorbeugen, scheint es vor allem sinnvoll, vor dem Vertragsabschluss die „stabile Bindung“ an das jeweilige Land sehr genau zu prüfen. Hat ein Verbraucher aus einem anderen Land erst einmal einen Vertrag abgeschlossen, dürfte sich dann die Einzelprüfung nach vier Monaten durchaus aufwendig gestalten.
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