Mobilfunk: Gutachten warnt vor kostenlosem EU-Roaming
Mit dem Wegfall der Roaming Gebühren könnten die Preise für Mobilfunk steigen. Dies befürchtet die europäische Regulierungsbehörde BEREC in einem Gutachten. Die EU Kommission soll die Regelung so ändern, dass kein Missbrauch durch dauerhaftes Roaming möglich ist. Die Kommission will das Gutachten prüfen und bis Dezember 2016 entscheiden.
Mitte 2017 sollen die Roaming-Gebühren im Mobilfunk innerhalb der EU endgültig entfallen. Um den Gesetzentwurf zum EU-Roaming gab es in den letzten Wochen bereits viel Aufregung. In einer früheren Fassung des Gesetzes wollte man kostenloses Roaming innerhalb der EU maximal auf 90 Tage beschränken. Durch diese Beschränkung sollte ein Missbrauch im Mobilfunk etwa durch dauerhaftes Roaming verhindert werden. Als der Gesetzentwurf in die Öffentlichkeit drang, gab es starke Kritik von den Medien und vor allem von Verbraucherschützern. Am Ende ruderte die EU-Kommission zurück. Ab Mitte Juni 2017 fallen keine Kosten beim Roaming innerhalb der europäischen Union an.

Die ruft nun wiederum die europäische Regulierungsbehörde auf den Plan. In einem Gutachten spricht man sich gegen kostenloses Roaming im Mobilfunk aus. Langfristig könnten so höhere Kosten für Mobilfunkkunden entstehen. Für die Netzbetreiber würden ab Mitte 2017 Kostenrisiken entstehen. Dies könnte dazu führen, dass die Anbieter die Preise erhöhen und die Leistungen bei den Flatrates einschränken. Die Regulierungsbehörde bemängelt vor allem, dass die Netzbetreiber kaum effektiv gegen dauerhaftes Roaming vorgehen können. Ab Juni 2017 könnten Kunden zum Beispiel einen günstigen Tarif in Finnland oder Lettland abschließen und die SIM-Karte in Deutschland nutzen. Beim Dauerroaming darf der Netzbetreiber dann bei Kunden anfragen und gegebenenfalls einen Aufpreis verlangen. Diese Regelung sei jedoch laut BEREC zu schwammig.
EU-Kommission prüft Änderungen
Hält die EU-Kommission am aktuellen Gesetzentwurf fest, wurden die Preise im Mobilfunk langfristig steigen. Die großen Verlieren wären vor allem die Kunden, welche kaum reisen. Die EU-Kommission prüft das Gutachten der europäischen Regulierungsbehörde. Änderungen am Entwurf sind durchaus noch denkbar. Eine endgültige Fassung der Regelung wird spätestens am 15. Dezember 2016 vorliegen.
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Änderungen dürften auch im Sinne der deutschen Netzbetreiber sein. Die deutschen Anbieter haben den Gesetzesentwurf der EU bereits kritisiert. Dabei warnte man ebenso wie die europäische Regulierungsbehörde vor steigenden Kosten im Mobilfunk und Missbrauch beim EU-Roaming. Langfristig würden dazu den Netzbetreiber wichtige Investitionsmittel für den Ausbau der Netze entzogen.