LTE-Drosselung: Verbraucherzentrale Sachsen will auch Vodafone abmahnen

Nach der Unterlassungserklärung gegen die Telekom wegen der LTE-Drosselung möchte die Verbraucherzentrale Sachsen nun auch gegen Vodafone vorgehen. Laut Informationen von Focus plane man konkret Schritte gegen die 4G-Tarife LTE Zuhause. Auch hier wolle man prüfen, in wieweit Vodafone seine LTE-Tarife als DSL-Ersatz mit dem Begriff „Flatrate“ bewirbt. So zitiert das Nachrichtenmagazin Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Wir beobachten derzeit intensiv die Telekom-Wettbewerber, inwieweit sie bei Internetangeboten via LTE-Mobilfunk das Volumen drosseln, es dennoch aber Flatrate nennen“ (Quelle: Focus)

Vodafone bewirbt seine 4G-Tarife LTE zuhause aktuell nicht mit dem Begriff "Flatrate" (Quelle: Vodafone)

Vodafone bewirbt seine 4G-Tarife LTE Zuhause aktuell nicht mit dem Begriff „Flatrate“ (Quelle: Vodafone)

Eine Abmahnung gegen Vodafone könnte jedoch schwierig werden. Der Düsseldorfer Netzbetreiber bewirbt seine 4G-Tarife LTE Zuhause aktuell nicht (mehr) mit dem Begriff „Internet Flat“. So heißt es bei den LTE-Tarifen nur „Festnetz Flat Deutschland“. Erst vor wenigen Tagen hatte die Deutsche Telekom den Begriff „Flatrate“ bei den LTE-Tarifen Call & Surf Comfort via Funk gestrichen. Experten gehen nun davon aus, dass eine Klage der Verbraucherschützer gegen T-Mobile nicht mehr erfolgen wird.

Ähnlich dürfte aktuell die Situation bei den 4G-Tarifen von Vodafone liegen. Aufgrund der fehlenden Bezeichnung „Flatrate“ beim DSL-Ersatz LTE Zuhause verzichten die Verbraucherschützer wohl auf eine Abmahnung.

Update 12.12.2013:

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nun auch Vodafone wegen der LTE-Drosselung bei den 4G-Tarifen „LTE Zuhause“ abgemahnt. Bei den LTE Zuhause-Tarifen des Düsseldorfers Netzbetreibers bemängelt man die fehlende Transparenz beim DSL-Ersatz: „Wir halten die Tarifinformationen im Angebot „LTE Zuhause“ insgesamt für nicht transparent und sehen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen) Vor allem die Vodafone-Werbung „turboschnell auch ohne DSL“ bei LTE würde suggerieren, dass die Kunden mit 4G einen gleichwertigen Festnetzersatz erhielten. Jedoch würde der Netzbetreiber spätestens nach 30 GB drosseln. Vodafone hat nun bis zum 6. Januar 2014 Zeit eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Update 20.01.2014

Vodafone hat sich geweigert eine Unterlassungserklärung der Verbaucherzentrale Sachsen zu unterschreiben. Gespräche zwischen beiden Parteien brachten kein Ergebnis. Die Verbraucherschützer gehen nun gerichtlich gegen den Düsseldorfer Netzbetreiber vor. Alle Details zur Klage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone finden Sie hier.

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