LTE-Drosselung: Klage abgewiesen – Ein Kommentar
Heute wurde die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die LTE-Drosselung von Vodafone vom Landgericht Düsseldorf abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherschützer warten die Zustellung ab und prüfen dann weitere Schritte. Viele 4G-Kunden hatten mit großer Spannung auf das Urteil zur LTE-Drosselung gewartet und zeigten sich nach der Verkündigung sehr enttäuscht und häufig wütend. Dies ist nur zur verständlich, hatte man über ein Jahr auf die Urteilsverkündung durch das Landgericht Düsseldorf gewartet.
Wir erinnern noch einmal an den Verlauf. Die Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone am 01. März 2014 wegen der Bewerbung der LTE Zuhause Tarife und der damit verbunden LTE-Drosselung, nachdem der Netzbetreiber auf eine Abmahnung im Dezember 2013 nicht reagierte. Der Termin zur Anhörung wurde auf den 14. Januar 2015 gelegt, das Urteil wollte man zuerst am 11. Februar verlesen und verschob die Urteilsverkündung dann auf den 18. Februar. Die Menschen auf dem Land, welche auf LTE als DSL-Ersatz angewiesen sind, wurden also mehrfach auf die Folter gespannt, um am Ende mit leeren Händen dazustehen.
Als die Richter das Urteil zur LTE-Drosselung von Vodafone um eine Woche verschoben, dachten wir in der 4G.de-Redaktion: Hier springt etwas für die Verbraucher raus. Die Richter benötigen etwas mehr Zeit, um die Folgen ihres Urteils zu prüfen. Wir gingen nicht davon aus, das die LTE-Drosselung komplett fallen würde. Aber vielleicht würde man die Geschwindigkeit nach der Drossel etwas anheben und nicht bei bis zu 384 kbit/s belassen. Ein solches Urteil hätten natürlich auch Einfluss auf die Telekom, die Verbraucherschützer aus Sachsen strebten ausdrücklich ein Grundsatzurteil an. Die Prüfung solcher Details wäre ein plausibler Grund für die Verschiebung des Urteils, dies dachten wir zumindest etwas blauäugig. Am Ende kam es bekanntlich anders.
Man darf auf die Urteilsbegründung gespannt sein
Das die Richter die Klage der LTE-Drosselung von Vodafone vollständig abweisen würden, hatten wir zumindest in dieser Form nicht erwartet. Mit dieser Einschätzung standen wir sicherlich nicht alleine da. Zumindest eine positive Auswirkung für die Bestandskunden (mehr Inklusivvolumen) hätte man erwartet. Wir erinnern uns, dass Telekom Kunden mit einem LTE-Vertrag vor dem 05.12.2013 dank der Verbraucherzentrale Sachsen 30 GB mehr zur Verfügung haben. Hier fand die Einigung zwischen Verbraucherschützern und Telekom allerdings auch außergerichtlich statt.
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Man darf auf die schriftliche Urteilsbegründung der Richter aus Düsseldorf gespannt sein. Offenbar hat das Landgericht Düsseldorf LTE nur als Mobilfunk bewertet. Warum man der Argumentation der Verbraucherzentrale Sachsen, dass 4G in Wirklichkeit ein Festnetzersatz ist, nicht im geringsten gefolgt ist, werden wir im Urteil hoffentlich erfahren. Auch die Bewerbung der LTE Zuhause Tarife als DSL-Ersatz von Vodafone haben die Richter nicht beanstandet. Dieses Urteil hat vor allem einen negativen Beigeschmack, weil LTE auch aus der Sicht der Politik ausdrücklich ein Festnetzersatz für die Menschen auf dem Land sein soll. Man fragt sich, warum dies offenbar keine Rolle beim heutigen Urteil spielte.
LTE-Drosselung: Geht die Verbraucherzentrale in Berufung?
Die Verbraucherzentrale Sachsen wird die Urteilsbegründung genau prüfen und geht eventuell in Berufung. Sollten die Verbaucherschützer diesen Weg gehen, heißt es erneut warten auf ein neues Urteil zur LTE-Drosselung. Und eins haben wir spätestens seit dem März 2014 gelernt, die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam und manch einer zweifelt auch an deren Gerechtigkeit. Dazu ist nicht sicher, dass ein neues Urteil im Sinne der Verbraucher ist. Man kann man nur eins machen: Warten, Tee trinken und Datenvolumen nachkaufen.
Wie beurteilen Sie das Urteil zur LTE-Drosselung des Landgerichts Düsseldorf? Wir freuen uns über Ihre Kommentare.
Update:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat mittlerweile bekanntgegeben, dass die Zustellung der Begründung des Urteils und die anschließende Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen werden. Man wird über die Ergebnisse der Urteilsprüfung berichten. Dann entscheiden die Verbraucherschützer wohl auch, ob man in Revision gehen möchte.
Die Einführung von SpeedON, im Mai 2013. Warum kann man Volumen nachkaufen, wenn das Netz doch eigentlich durch die Volumenbegrenzung vor dem Zusammenbruch geschützt werden soll?Ein Gedankenausflug nach Österreich unterstützt die ungerechtfertigte Drosselung. Bevor der dortige Netzanbieter „Drei“ die Drosselung aufhob, redeten alle den drohenden Netzzusammenbruch herbei. Bis heute gab es jedoch keine Netzprobleme.
Frage: Wer hat die 30 GB´s drosselung beschlossen-und aus welchem Grund? Fühle mich als Bürger 2. Klasse. Zahle vollen Preis, erhalte weniger Leistung!
Ferner: Frage: Warum und weshalb bzw. auf wessen Geheiß wurde und wird das Download Volumen für LTE Kunden auf Maximal 30 GB’s von Anfang –Vertragsabschluss mit Telekom, Vodaphone etc.. begrenzt, wenn man nach „Verbrauch dessen“ nochmal dazu buchen kann? Macht keinen Sinn. Erklärung die jeder ohne Dr. Titel verstehen kann fehlt bis dato.
Auch ich muss mangels DSL-Leitung den LTE – Tarif der Telekom nutzen! Gegenüber dem „normalen“ Kabelkunden ist man einfach stark benachteiligt. Erstens kostet LTE schon mehr und zweitens ist die Beschränkung für LTE – Kunden einfach unverhältnissmäßig. Die beworbene Geschwindigkeit, z. B. “ bis zu 16MBits“ ist meines Erachtens auch als unzulässig zu betrachten! Vor allen Dingen wird diese Geschwindigkeit in den wenigsten Fällen erreicht, also wieder eine Leistungsminderung die der LTE – Kunde trotzdem teuer bezahlt. Ich hoffe die Verbraucherschützer können da in Zukunft noch etwas erreichen …
Natürlich sind 30GB für ein mittelgroßer Haushalt viel zu wenig.
Was mich aber am meisten stört ist das man das freie Datenvolumen nicht selber einteilen kann. Wozu brauche eine 50 000 Leitung, wenn ich auch mit 8 000 Leitung zurecht komme? Ein Klick auf ein Video und schon sind ein paar hundert MB geladen, obwohl man sich vielleicht nur 10 Sekunden das Video anschaut und wieso kann man sich kein Volumen ansparen?
Zuerst mal vielen Dank an alle die für uns Verbraucher kämpfen 🙂 Wir haben Glück das wir die 30 GB Zusatz bekommen haben, aber der Vertrag läuft ja auch bald aus…
Smart TV Smart Phone Tablet und PS4 wird alles verkauft Wenn sich niwm an diesen Schwachsinns Tarifen ändert. Dann gibts kein Geld mehr von mir für gar nichts.