LTE-Drosselung der Telekom: Verbraucherzentrale Sachsen verlängert Frist
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte am 18. Dezember die Deutsche Telekom wegen der 4G-Drosselung bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ abgemahnt. Bemängelt wurden von den Verbraucherschützern, dass eine Drosselung auf bis zu 384 kbit/s nicht zeitgemäß sei. Eine solche LTE-Drosselung würde das Recht der Kunden auf schnelles Internet als wesentlichen Vertragsbestandteil verletzen. Man hatte der Telekom eine Frist bis zum 8. Januar gesetzt. Heute teilte die Verbraucherzentrale Sachsen in einer Presseerklärung mit dem Titel „Letzter Aufruf“ mit, dass man die Frist von T-Mobile bis zum 15. Januar verlängert hätte. Die Fristverlängerung begründet man damit, dass die Telekom mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherschützer zugekommen sei.
Die Deutsche Telekom möchte offenbar eine Klage vor Gericht vermeiden und sucht eine Einigung auf anderen Wege. Der Netzbetreiber sieht wohl die Gefahr, dass die Richter bei einer Klage der Argumentation der Verbraucherschützer folgen könnten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ der Telekom einen Festnetz-Ersatz, der ähnlich wie ein DSL-Anschluss behandelt werden muss. Die Verbraucherschützer stützen sich bei ihrer Abmahnung auch ausdrücklich auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.10.2013 zur Drosselung bei DSL. Die Deutsche Telekom argumentiert hingegen, dass sich bei Call & Surf Comfort via Funk um Mobilfunk handele, wo die gängige Drosselung legitim und branchenüblich sei.
Intensive Diskussion um LTE-Drosselung im Telekom-Blog
Im Telekom-Blog ist unter dem Text „Mehr Transparenz für unsere Kunden“ eine intensive Diskussion um die LTE-Drosselung entbrannt. Zahlreiche Kunden bezeichnen die LTE-Tarife der Telekom für zuhause als Festnetzersatz. Erboste Verbraucher, die mit ihrem Datenvolumen nicht auskommen, fordern zumindest vergleichbare Konditionen wie bei DSL in der Stadt. Immerhin handelt es sich hier doch um einen DSL-Ersatz für ländliche Regionen. Telekom-Vertreter Philipp Blank hält im Blog dagegen: „Call & Surf via Funk ist kein Festnetzprodukt, sondern basiert auf Mobilfunk.“ (Quelle: Telekom-Blog)
In einer weiteren Antwort im Blog verdeutlicht Blank die Position der Telekom zu Call & Surf Comfort via Funk: „Zu Call & Surf via Funk haben wir ja bereits die Kommunikation angepasst und bezeichnen dieses Produkte nicht mehr als Flatrate. Die Gespräche mit der Verbraucherzentrale Sachsen dazu laufen. Wir wollen unseren Kunden möglichst attraktive Angebote machen. Das Bemühen um mehr Transparenz sollte aber nicht mit einer Initiative “mehr Leistung zum gleichen Preis” oder “alles wird billiger” verwechselt werden. Wir müssen als Unternehmen Gewinne machen und können keine Angebote machen, die nicht wirtschaftlich sind. Es sollte bei der Debatte um Call & Surf via Funk nicht vergessen werden, dass dadurch viele Menschen erstmals schnelles Internet in ländlichen Gebieten bekommen haben. Für die Frequenzen haben die Unternehmen Milliarden an den Staat gezahlt und waren verpflichtet, zuerst die weniger wirtschaftlichen Gebiete auszubauen.“ (Quelle: Telekom-Blog)
Damit erteilt die Deutsche Telekom eine klare Absage an die Neugestaltung der 4G-Tarife und Abschaffung der LTE-Drosselung auf dem Land. In zahlreichen Kommentaren bittet Philipp Blank die Kunden auch immer wieder um Geduld. So habe man etwa die Konditionen bei den LTE-Tarifen „Call & Surf Comfort via Funk“ zuletzt verbessert. Aktuell seien jedoch unlimitierte Internet-Anschlüsse mit LTE nicht wirtschaftlich. Viele Kunden im Telekom-Blog verlangen dabei auch keine ungedrosselten 4G-Tarife, sondern wünschen sich, dass man nach der LTE-Drosselung nicht auf bis zu 384 kbit/s fällt. Einzelne Kunden schlagen eine Drosselung auf bis zu 2 Mbit/s vor. Dies wäre ein möglicher Kompromiss, der neben den Telekom-Kunden auch die Verbraucherschützer zufriedenstellen könnte. Dazu würde eine solche Übertragungsrate auch der Breitband-Definition der Bundesnetzagentur entsprechen. Man darf gespannt sein, was die Gespräche von T-Mobile mit der Verbraucherzentrale Sachsen ergeben.
Update 16.01.2014
Gestern ist die Frist der Verbraucherzentrale Sachsen abgelaufen. Die Verbraucherschützer sollen bis zu letzt mit der Deutschen Telekom über die LTE-Drosselung gesprochen haben. T-Mobile hat auch nach Ablauf der Frist vom 15.01.2014 nicht reagiert und die LTE-Drossel auf bis zu 384 kbit/s besteht weiterhin. Die Verbraucherzentrale möchte bis spätestens Freitag (17.01) eine Presseinformation zum weiteren Vorgehen veröffentlichen. 4G.de hält Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden.
An alle die mitleiden unter der Internetdrosselung!
Es sollte verallgemeinern darum gehen, dass Menschen die auf dem Lande leben, auch Zugang zu den allgemeinen Medien haben. Überall wird Internet vorausgesetzt. Es sollte nicht nur so sein, das die Drosselung nur für besserverdienende keine rolle spielt.
In Österreich ist es doch auch möglich, eine Flat ohne Volumenbegrenzung zu bekommen(und noch günstiger).
Wir sollten fragen, ob das hier nicht auch möglich ist, damit die Abgrenzung von Stadt zum Land nicht weiter zunimmt.
Probleme sehe ich das Hoteltagungsgäste, Landwirte und Unternehmen schwieriger Anschluss zur allgemeinen Wirtschaft haben.
Das können wir nicht zulassen.
Wir haben alle dass gleiche Recht auf schnelles Internet und Bildung!