Liquid Broadband: Kein vierter Anbieter in Deutschland
Liquid Broadband hatte Anfang März 2015 gegen die Frequenz-Versteigerung am 27. Mai geklagt. Nach Ansicht des Frankfurter Unternehmens schließe das Vergabeverfahren der Bundesnetzagentur zur Auktion Neueinsteiger faktisch aus. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln (AZ 9L 538/16) die Klage im Eilverfahren von Liquid Broadband abgewiesen. Das Gericht könne nicht feststellen, dass die Bundesnetzagentur bei der Vergabe und den Aktionsbedingungen Fehler gemacht hätte. Würde man dazu im Sinne des Frankfurter Unternehmens entscheiden, käme es zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung bei der Frequenz-Auktion. Gegen den Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich. Ganz sicher ist die Auktion in Mainz am 27. Mai noch nicht, da auch Airdata aus Stuttgart gegen das Zulassungs-Verfahren der Bundesnetzagentur geklagt hat. Ein Urteil ist hier noch nicht erfolgt.

Eine NetStation in einer Privatwohnung soll die Umgebung mit LTE versorgen (Bildquelle: Liquid Broadcast)
Liquid Broadband wollte ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland aufbauen. Sogenannte NetStations als kleine Funkstationen sollten ein kostengünstiges LTE-Netz ermöglichen. Die NetStations würden dazu in Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Gebäuden stehen. Über ein Bürgernetz könnte jeder seinen Teil zu einer günstigen und flächendeckenden Netzversorgung beitragen. Außerhalb der Städte wollte Liquid Broadband dazu weitreichende Makrozellen nutzen, um die Auflagen der Bundesnetzagentur für eine flächendeckende Funkversorgung zu erfüllen. Aus diesen Plänen wird zumindest in Deutschland nichts.
Liquid Broadband: Investitionen in andere Märkte
Wie geht es nun für das Frankfurt Unternehmen weiter? Beate Rickert, Vorstandvorsitzende von Liquid Broadband, hatte bereits vor der Urteilsverkündung im Falle einer Niederlage klargestellt: “Sollten sich die Regeln nicht ändern, sind Investitionen in innovations- und mittelstandsfreundlichere Märkte dieser Welt sinnvoller. Die Oligopolisierung des Marktes zulasten des Wettbewerbs und somit des Verbrauchers, ließe keinen Raum für andere Möglichkeiten” (Quelle: Pressemitteilung) Diese Schritt wird man nun letztendlich gehen müssen.
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Eine Hoffnung für Neueinsteiger bei der Auktion am 27. Mai 2015 bietet noch die Klage von Airdata, aber auch hier werden die Gerichte wohl im Sinne der etablierten Netzbetreiber entscheiden. So bleibt der Mobilfunkmarkt fest in den Händen von Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland. Man darf gespannt sein, inwieweit Drillisch hier für mehr Wettbewerb sorgen kann. Laut Auflagen der EU Kommission zur Fusion von o2 und E-Plus soll Drillisch faktisch wie ein vierter Netzbetreiber in Deutschland auftreten und für mehr Wettbewerb sorgen.