Gericht: LTE-Drosselung bei Vodafone bleibt

Im Februar 2015 hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die LTE-Drosselung bei Vodafone LTE Zuhause abgelehnt. Die Verbraucherschützer legten dagegen in nächst höherer Instanz Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt die Klage ab. Eine erneute Berufung ist nicht möglich.

Im Februar 2015 erwarteten viele Menschen auf dem Land mit Spannung das Urteil gegen die LTE-Drosselung von Vodafone. Doch am Ende war die Enttäuschung groß, das Landgericht Düsseldorf wollte der Argumentation der Verbraucherschützer nicht folgen. Am Ende wies man die Klage gegen die Bewerbung der 4G-Tarife Vodafone LTE Zuhause als DSL-Ersatz und die LTE-Drosselung ab. Nach der Zustellung des Urteils (Az. 12 O 70/14) im März 2015, entschieden sich die Verbraucherschützer Berufung gegen das Urteil in nächst höherer Instanz einzulegen. Wie die Verbraucherzentrale Sachen heute dem Infoportal 4G.de mitteilt, wurde die Klage gegen die LTE-Drosslung nun auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.04.2016 (Az. I-20 U 40/15)) abgelehnt. Besonders bitter ist: Eine Revision wurde im Urteil nicht zugelassen. Die LTE-Drosslung auf bis zu 384 kbit/s ist damit rechtskräftig.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Bewerbung von LTE Zuhause bemängelt (Bildquelle: Vodafone)

Laut der Verbraucherzentrale Sachsen folgten die Richter bei Ihrer Urteilsbegründung weitgehend den Argumenten der vorherigen Instanz. So sei kein Vergleich von LTE und Festnetzprodukten möglich. Auch der Zusatz „LTE Zuhause“ reiche nicht aus, um die Erwartungen nach einem ungedrosselten Tarif analog zum Festnetz zu erwecken. Alle Tarifdetails hätte Vodafone klar und deutlich angegeben. Mit diesem Urteil zur LTE-Drosselung endet eine lange Odyssee, die nun aus Sicht der Verbraucher zu einem enttäuschenden Ende gekommen ist.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im Dezember 2013 Vodafone wegen seiner Bewerbung der Tarife LTE Zuhause als DSL-Ersatz abgemahnt. Nachdem der Netzbetreiber auf diese Abmahnung nicht reagierte, entschieden sich die Verbraucherschützer am 01. März 2015 für eine Klage gegen die LTE-Drosselung. Nun musste man sich bis zur ersten mündlichen Anhörung (14. Januar 2015) etwas gedulden. Am 18. Februar wurde dann das Urteil verkündet und die Klage abgewiesen. Auch die Revision, welche noch ein Jahr in Anspruch nahm, scheiterte nun bekanntlich. Der Kampf gegen die LTE-Drosselung dauerte etwa zweieinhalb Jahre und am Ende stehen die Verbraucher mit leeren Händen da.

Hybrid eine Alternative zu LTE?

Zwar hat die Verbraucherzentrale Sachsen angekündigt, sich auch in Zukunft für eine gute Breitbandversorgung auf dem Land stark zu machen, doch bei LTE als DSL-Ersatz dürfte sich nicht mehr viel tun. Solange die Netzbetreiber hier nichts ändern, bleibt die LTE-Drosselung bestehen. Mancher Bewohner in den ländlichen Regionen hofft vielleicht auf die ungedrosselten Hybrid-Tarife der Telekom. Der Netzbetreiber möchte die Hybrid-Technologie in Zukunft immer mehr Nutzern zur Verfügung stellen.

Auch bei Vodafone arbeitet man an der Hybrid-Technologie. Doch bis die Technologie beim Düsseldorfer Netzbetreiber marktreif ist, wird es noch etwas dauern. Man arbeitet aktuell an der Umsetzung der Hybrid-Hardware. Dazu hat man anders als die Deutsche Telekom mit der Technologie eine andere Zielgruppe vor Augen. Hybrid von Vodafone soll in den Städten zum Einsatz kommen und dort Übertragungsraten im Gigabit-Bereich bieten. Dieses Angebot wird wohl keine LTE-Drosselung haben.

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Showing 2 comments
  • P. Humman
    Antworten

    Dieses Urteil ist wirklich traurig. Genau so traurig wie die 30 GB mit denen wir auskommen müssen. Wenn denn wenigstens mal etwas mehr Volumen angeboten werden würde, aber nein… Nichts… Und das seit jetzt schon mehreren Jahren. Diese 30 GB sind im Jahre 2016 LÄCHERLICH.

  • Enrico
    Antworten

    Also ist es jetzt rechtskräftig! Landbewohner wie ich, bei denen wegen fehlender technischen Voraussetzung der Provider nicht mal Hybrid der Telekom anliegt – wir sind nun offiziell als Internetnutzer zweiter Klasse rechtskräftig verurteilt worden. Bravo OLG Düsseldorf! Ein episches Urteil zur Verbannung der Landbevölkerung in die Internet-Steinzeit! Das ist quasi auch ein Freifahrtsschein für Telekom und Co., ebenfalls nichts mehr am eigenen Tarifsystem ändern zu müssen. Und nach der großen Ankündigung für den geplanten Launch von 5G für 2020, bezweifle ich weitere nennenswerte Investitionen in die „veraltete“ 4G Technik, zu der z. B. auch das derzeitige Magenta Hybrid gehört. Wozu etwas pushen, was in 4 Jahren eh nicht mehr Standard sein wird?

    Mal ehrlich: Das Urteil ist eine bodenlose Frechheit! Es würde mich nicht mal wundern, wenn die Richter vor dem Urteilsspruch nochmal ein paar lustige Youtube-Videos geschaut hätten, um sich auf die Verkündung des Urteils nochmal freudig einzustimmen. Die können das ja, so in der Großstadt…

    • Marius Pieruschka
      Antworten

      Hallo Enrico,

      was uns vor allem verwundert ist, dass in den Medien über das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf überhaupt nicht berichtet wird. Wir hatten schon vor längerer Zeit bei der Verbraucherzentrale Sachsen angefragt, wie es um die Revision steht. Mitte der Woche haben uns dann die Verbraucherschützer mitgeteilt, dass die Klage auch in zweiter Instanz abgelehnt wurde und kein Widerspruch mehr möglich ist. Es gab keine Presseerklärung der Verbaucherzentrale dazu und so auch keine Resonanz in der Presse. Es sieht so aus, als würde sich nicht wirklich jemand für die Probleme der Landbewohner und die mangelende Breitbandversorgung interessieren.

      Wir haben auch einmal zwecks dem Urteil (Az. I-20 U 40/15) geschaut. Hier ist eigentlich nur bekannt, dass das Urteil am 12.04.2016 um 10 Uhr in Raum B 308 verlesen wurde. Im Online-Portal NRW-Justiz (unter der Rubrik „Entscheidungen“) ist das Urteil nicht einsehbar.

      Schöne Grüße

      vom 4G.de-Team

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