Gericht prüft 5G-Auktion: Illegale Absprachen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die 5G-Auktion aus dem Jahr 2019 beanstandet. Hat die Politik Einfluss auf die Bundesnetzagentur genommen? Es besteht der Verdacht, dass die Netzbetreiber strengen Versorgungsauflagen zugestimmt haben und im Gegenzug die unbeliebte Dienstanbieterverpflichtung entfallen ist.
Gab es bei der 5G-Auktion im Jahr 2019 illegale Absprachen. Diesen Verdacht äußert das Bundesverwaltungsgericht und stärkt damit die Position des Anbieters EWE Tel. Nun muss das Kölner Verwaltungsgericht den Fall erneut verhandeln, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Um was geht es konkret? Das Bundesverwaltungsgericht hat den Verdacht, dass die Politik bei der Auktion 2019 Einfluss auf die Bundesnetzagentur genommen hat. Deutsche Telekom, Vodafone und o2 haben sich nach Gesprächen mit Verkehrsminister Scheuer offenbar zu strengeren Versorgungsauflagen bereit erklärt, damit im Gegenzug die unbeliebte Dienstanbieterverpflichtung entfällt.
Die Politik könnte bei der 5G-Auktion Druck auf die Bundesnetzagentur ausgeübt haben. Hat das Bundesverkehrsministerium auf strenge Auflagen und einen Wegfall der Verpflichtung gedrängt? Dieser Verdacht steht im Raum. Was steckt hinter der Dienstanbieterverpflichtung und warum ist sie bei den Netzbetreibern so unbeliebt? Mit der Verpflichtung müssten Telekom, Vodafone und o2 ihr 5G-Netz zwingend für andere Anbieter wie den Kläger EWE Tel oder Freenet (ebenso mit einer Klage) öffnen.
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Diese Regelung wollte man offenbar auf jeden Fall vermeiden und war auch bereit für strenge Auflagen bei der 5G-Auktion. Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2022 insgesamt 98 Prozent der Haushalte mit bis zu 100 Mbit/s versorgen. Die Bundesnetzagentur weist jede politische Einflussnahme zurück und spricht von einer unabhängigen Entscheidung bei den Auflagen für die 5G-Versteigerung im Jahr 2019.
Politik vor 5G-Auktion mit verschiedenen Forderungen
Die Annahme einer politischen Einflussnahme ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Im Vorfeld der 5G-Auktion gab es immer wieder verschiedene Forderungen aus der Politik. Die Forderungen kamen aus allen Parteien, so sprachen sich zum Beispiel im Februar 2019 einzelne Bundesländer unter SPD-Führung für ein flächendeckendes 5G-Netz aus. Hierbei handelte sich eher um Wünsche der Politik als um eine politische Einflussnahme.
Im Fall des Verkehrsministeriums sieht es offenbar anders aus. Offenbar gab es zwischen Verkehrsminister Scheuer und Telekom, Vodafone und o2 Absprachen. Solche Absprachen könnte es bereits auf dem Mobilfunk-Gipfel 2018 gegeben haben. Darauf wurde bei der 5G-Auktion Druck auf die Bundesnetzagentur ausgeübt, dieser Verdacht steht im Raum.
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