EuGH: o2 hat zu Unrecht Roaming-Gebühren berechnet
Im Jahr 2017 hat o2 einzelnen Kunden Gebühren für Roaming berechnet. Laut einem Urteil des EuGH wurden diese Gebühren zu Unrecht erhoben. Das Gericht folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer erwarten nun, dass Telefónica Deutschland die Gebühren an die Kunden zurückzahlt.
Zum 15. Juni 2017 entfielen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Es galt ab sofort das Prinzip „Roam like at home“. Die Netzbetreiber mussten damals dafür Sorge tragen, dass für ihre Kunden in der EU wie auch Liechtenstein, Island und Norwegen keine Gebühren anfallen. o2 berechnete einigen Kunden trotzdem Gebühren. Es handelte sich um spezielle alternative Roaming-Tarife. Diese Kunden mussten sich über eine App oder per SMS selbst um die Umstellung des Mobilfunktarifs kümmern.
Diese Praxis von Telefónica Deutschland war in dieser Form nicht korrekt, wie die Tagesschau berichtet. Laut einem Urteil des EuGH (Az: C-539/19) musste o2 alle Tarife ohne Ausnahmen für alle Kunden umstellen. Das europäische Gericht gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht. Die Verbaucherschützer klagten vor LG München I gegen Telefónica Deutschland. Das Landgericht legte den Streit dem EuGH vor. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet nach dem Urteil, dass o2 die zu Unrecht erhobene Gebühr unverzüglich und unbürokratisch den betroffenen Kunden zurückerstattet.
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Nun liegt der Fall wieder beim LG München I. Das Landgericht muss jetzt entscheiden, ob o2 im Jahr 2017 irreführend gehandelt hat.
Verbraucherschützer klagten bereits mehrfach gegen Netzbetreiber
In den letzten Jahren sind Verbraucherschützer immer wieder gegen Deutsche Telekom, Vodafone und o2 vorgegangen. 2014 ging zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Drosselung beim Festnetzersatz Call & Surf Comfort via Funk vor. Man konnte sich mit der Telekom außergerichtlich einigen und zahlreiche Kunden erhielten mehr Datenvolumen. 2016 wurde die Datenautomatik von o2 bemängelt, 2017 stand die Automatik bei Vodafone in der Kritik. Im Jahr 2018 gingen die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen StreamOn und Vodafone Pass. In den meisten Fällen konnten sich die Verbraucherschützer gegen die Netzbetreiber durchsetzen und es gab ein Urteil im Sinne der Kunden.
(Bildquelle Beitragsbild: istockphoto.com, Filippo Bacci)