EU-Roaming: Verbraucherschützer wollen gegen o2 klagen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage gegen o2 angekündigt. Die Verbraucherschützer bemängeln die Roaming-Praxis des Netzbetreibers. Nicht alle Kunden können im EU-Ausland kostenlos telefonieren und surfen. Freies EU-Roaming ist erst nach dem Versenden einer SMS möglich. Dies sei laut Verbraucherschutz irreführend.

Den Netzbetreiber o2 erwartet eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer bemängeln die Roaming-Praxis des Anbieters. Verträge von einzelnen Kunden wurden zum 15. Juni 2017 nicht automatisch für freies EU-Roaming umgestellt. Dies gilt zum Beispiel für o2-Kunden, welche alternative Datenpakete für die Europäische Union gebucht haben. Diese Nutzer werden erst nach dem Versenden einer SMS auf freies EU-Roaming umgestellt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt diese Praxis, es sei nicht die Aufgabe des Kunden von sich aus aktiv zu werden: „EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“ (Quelle: Pressemittelung). Letztendlich liegt eine Irrführung des Kunden vor, der davon ausgeht, dass sein Vertrag automatisch umgestellt wird.

Dual-SIM
o2 hat nicht alle Tarife auf freies EU-Roaming umgestellt. (Bildquelle: istockphoto.com, Yuri_Arcurs)

Nachdem o2 auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer nicht reagiert hat, gehe man nun den Weg der Klage. Telefónica Deutschland argumentiert wiederum, dass man den Kunden in diesen Tarifen bewusst die Wahlfreiheit lasse wolle. Die Nutzer sollen selbst entscheiden, ob ein Wechsel für sie von Vorteil ist. In Sozialen Foren haben bereits erste o2-Kunden das Vorgehen der Verbraucherschützer kritisiert. Viele dieser Kunden haben ein Daten-Paket für die Auslandsnutzung gebucht, was Telefonieren und Surfen ohne Zusatzkosten in der Schweiz erlaubt. Bei einer Umstellung der Tarife auf freies EU-Roaming würde die Option für die Schweiz wegfallen. Diese Kunden stellen ihren Tarif bewusst nicht um.

Regelung von o2 bietet für bestimmte Kunden Vorteile

Einzelne Kundenstimmen haben es bereits gezeigt. Die Roaming-Praxis von o2 mit einer SMS zur Freischaltung hat durchaus Berechtigung. Einzelnen Kunden würden durch eine automatische Umstellung Nachteile entstehen. Dieser Aspekt dürfte jedoch keine Rolle bei der Frage spielen, ob die Regelung von o2 Bestand vor Gericht hat. Sollte tatsächlich ein Verstoß gegen regulatorische Vorgaben vorliegen, müsste der Netzbetreiber alle Kunden automatisch umstellen. Dies wird die Zukunft zeigen, denn bis zu einer Urteilsverkündung wird noch etwas Zeit vergehen.

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Aktuell bedeutet die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für Telefónica Deutschland vor allem schlechte Presse. Dies kann der Netzbetreiber nach den negativen Schlagzeilen über die schlechte Erreichbarkeit der Kundenhotline  nicht gebrauchen. Zahlreiche Medien berichten aktuell über das Vorgehen der Verbraucherschützer gegen o2.

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