EU-Roaming wird bis 2032 verlängert
EU-Roaming soll bis zum Jahr 2032 verlängert werden. Dazu können sich EU-Bürger über weitere Neuerungen freuen. So soll es einen Anspruch auf eine gute Qualität der Mobilfunkverbindungen geben. Bis zum Jahr 2025 fallen die Großhandelspreise für 1 GB drastisch. Netzbetreiber müssen Kunden vor Kostenfallen warnen.
Im Juni 2017 traten die Regeln für EU-Roaming in Kraft. Nutzer können innerhalb der EU telefonieren und surfen, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die Regelung gilt noch bis zum 30. Juni 2022 und soll nun um 10 Jahre bis zum Jahr 2032 verlängert werden, so will es der Industrieausschuss der EU. Parlament und Rat der Europäischen Union müssen den Beschluss noch zustimmen, dies dürfte eine reine Formsache sein. Neben der Verlängerung von EU-Roaming kommen weiter erfreuliche Änderungen auf die Verbraucher zu.
So sollen Nutzer im Ausland einen Anspruch auf eine gleichwertige Mobilfunkverbindung wie im Heimatland haben, sofern dies möglich ist. Was wie eine fragwürdige Änderung klingt, macht durchaus Sinn. So darf ein ausländischer Netzbetreiber einen deutschen Nutzer, der daheim mit 4G surft, nicht in 3G-Netz herabstufen. Weiterhin sollen Anrufe ins EU-Ausland bald kostenlos ein. Ruft ein Verbraucher zum Beispiel von Deutschland nach Italien an, fallen bald mehr keine Minutenpreise an.
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Ein weiteres Ziel der Europäischen Kommission ist es, dass die Großhandelspreise für 1 GB zum Jahr 2025 auf 60 Cent fallen. Wie wirkt sich diese Änderung auf das EU Roaming aus? Wer einen Vertrag mit unlimitierten Datenvolumen hat, bekommt im Rahmen der Fair-Use-Policy mehr Inklusivvolumen zur Nutzung im Ausland. Weiterhin sollen die Netzbetreiber Verbraucher vor Kostenfallen schützen. Nutzer erhalten in Zukunft Warnungen vor hohen Mobilfunkkosten (z.B. auf Schiffreisen).
Keine Probleme mit dauerhaftem Roaming
Als das EU-Roaming Mitte 2017 eingeführt wurde, äußerten mehrere Netzbetreiber die Befürchtung, dass es zu einem Missbrauch kommen könnte. So könnte sich ein Kunde eine günstige SIM-Karte im EU-Ausland erwerben und damit dauerhaft in Deutschland surfen. Doch diese Befürchtungen erfüllten sich nicht. Wenn dieses Problem im Einzelfall auftrat, kontaktierten die Netzbetreiber den Kunden und mahnten diesen wegen dauerhaften Roaming ab.
(Bildquelle Beitragsbild: © marqs – stock.adobe.com)